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Muss sich eine Arbeitnehmerin auf Verlangen des Arbeitgebers einer Eignungsuntersuchung durch den Betriebsarzt unterziehen?

und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). Soweit erforderlich, wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen. Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen."Bei dem BEM handelt es sich also um eine gesetzliche Pflicht ...

Stand: 25.04.2025

Dialog: 9552

Darf ein Betriebsarzt einzig anhand von vom Arbeitgeber zugänglich gemachten Belegen eine Aussage zur Dienstfähigkeit attestieren?

gibt es gesetzliche Auskunftspflichten, z.B. nach dem Infektionsschutzgesetz. Zuletzt soll noch der rechtfertigende Notstand erwähnt werden, wenn im Rahmen einer Güterabwägung geprüft wird, ob ein höherwertiges Rechtsgut vorliegt (z.B. Gefahr für andere Personen). Aussagen des Betriebsarztes zur Dienstfähigkeit des Arbeitnehmers fallen ebenfalls grundsätzlich unter die ärztliche Schweigepflicht ...

Stand: 12.09.2016

Dialog: 27436

Gibt es eine Abgrenzung der Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV zur G 25?

berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen aus den Bereichen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - DGUV haben einen empfehlenden Charakter. Sie stellen Hinweise für den beauftragten Arzt dar und entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Arbeitsmedizin. Die BGI 504-25 ist daher als Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge ...

Stand: 11.01.2015

Dialog: 15309

Müssen LKW-Fahrer, welche gemäß der Fahrerlaubnisverordnung ärztlich untersucht werden noch zusätzlich nach G 25 untersucht werden?

") aus den Bereichen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - DGUV haben einen empfehlenden Charakter. Sie stellen Hinweise für den beauftragten Arzt dar und entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Arbeitsmedizin.  Die DGUV 504-25 (bisher BGI/DGUV-I 504-25) ist daher als Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 "Fahr-, Steuer ...

Stand: 12.06.2017

Dialog: 13223