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Rechercheergebnisse

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Darf ein Betriebsarzt einzig anhand von vom Arbeitgeber zugänglich gemachten Belegen eine Aussage zur Dienstfähigkeit attestieren?

auf ihre Berechtigung zu überprüfen.  Der Gesetzgeber hat für bestimmte Personen und Arbeitsbereiche, in denen eine besondere Verantwortung für Dritte zu tragen ist, eine rechtliche Grundlage für entsprechende Eignungsuntersuchungen geschaffen (z.B. in der Fahrerlaubnisverordnung).  Besondere Regelungen für die Durchführung von entsprechenden amtsärztlichen Untersuchungen zur Überprüfung der Dienstfähigkeit gelten ...

Stand: 12.09.2016

Dialog: 27436

Müssen LKW-Fahrer, welche gemäß der Fahrerlaubnisverordnung ärztlich untersucht werden noch zusätzlich nach G 25 untersucht werden?

Für arbeitsmedizinische Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV vom 18.12.2008 die Regelungen dieser. In der ArbMedVV sind Regelungen des staatlichen Rechts und der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt.   Alle berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen (sog. "G-Untersuchungen ...

Stand: 12.06.2017

Dialog: 13223

Darf jeder Arzt arbeitsmedizinische Vorsorge oder Eignungsuntersuchungen durchführen?

dem oder der Beschäftigten ausüben." Die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" wird dem Arzt oder der Ärztin nach einer Prüfung von den jeweiligen Landesärztekammern verliehen.Grundlage für Eignungsuntersuchungen sind individuell oder kollektivvertragliche Regelungen wie Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge. Es gibt keine Rechtsvorschriften, die bestimmte ...

Stand: 17.04.2025

Dialog: 19851

Gibt es eine Abgrenzung der Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV zur G 25?

Zu der Thematik Fahrerlaubnis und arbeitsmedizinische Vorsorge können wir Ihnen folgende Informationen geben: Rechtsgrundlage für arbeitsmedizinische Vorsorge ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. In der ArbMedVV sind Regelungen des staatlichen Rechts und der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt. Alle ...

Stand: 11.01.2015

Dialog: 15309