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Ist eine G25- Untersuchung für das gewerbliche Bedienen von Drohnen in öffentlichem Raum empfehlenswert?

In der VDSI Regel 02/2019 "Drohneneinsatz an Windenergieanlagen" findet sich unter der Nummer 3.2.2 die Aussage, dass der Nachweis der körperlichen Eignung durch die gültige Eignungsuntersuchung zu "Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeit, Sonderfahrzeuge (resp. G 25)" zu erbringen ist. Dies lässt sich, unserer Einschätzung nach, auch auf andere Bereiche mit Droneneinsatz übertragen. ...

Stand: 15.01.2020

Dialog: 42996

Wäre die Einnahme von Antidepressiva ein Ausschlusskriterium im Rahmen der Eignungsuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten?

Bei der Feststellung einer gesundheitlichen Eignung im Rahmen von Eignungsuntersuchungen, welche nach den DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals Untersuchung G25) durchgeführt werden, gibt es für den durchführenden Arzt keine eindeutigen Beurteilungsvorgaben im Hinblick auf die Einnahme von Antidepressiva ...

Stand: 10.01.2025

Dialog: 24619

Ist ein stark übergewichtiger Kanzelkranfahrer, der im Notfall von der Werksfeuerwehr nicht aus der Höhe geborgen werden kann, für seine Tätigkeit geeignet?

nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" festgestellt werden."Die Eignung zum Führen eines Krans kann von ermächtigten Arzt nach der DGUV Information 240-250 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" erfolgen.Fazit:Die ...

Stand: 20.04.2018

Dialog: 42266

Muss sich eine Arbeitnehmerin auf Verlangen des Arbeitgebers einer Eignungsuntersuchung durch den Betriebsarzt unterziehen?

und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). Soweit erforderlich, wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen. Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen."Bei dem BEM handelt es sich also um eine gesetzliche Pflicht ...

Stand: 25.04.2025

Dialog: 9552