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Muss ein Wissenschaftler, der nur gelegentlich Tauchgänge durchführt, nach Druckluftverordnung untersucht werden?

ist die gesundheitliche Unbedenklichkeit nachzuweisen. In der DGUV Regel 101-023 "Einsatz von Forschungstauchern" (Juni 2011) (s. S. 17) heißt es zur vorgeschriebenen Vorsorge: "Die gesundheitliche Unbedenklichkeit ist gemäß § 4 (2) der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vor Aufnahme der Tätigkeit durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Die Vorsorgeuntersuchung ist eine Pflichtuntersuchung ...

Stand: 08.07.2023

Dialog: 43803

Ist ein stark übergewichtiger Kanzelkranfahrer, der im Notfall von der Werksfeuerwehr nicht aus der Höhe geborgen werden kann, für seine Tätigkeit geeignet?

Grundsätzlich gilt nach § 7 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dass bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen hat, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Hierzu gehört auch die körperliche Eignung.Eine ...

Stand: 20.04.2018

Dialog: 42266

Was ist bei Feststellung einer Sehschwäche bei einem Fahrer eines Gabelstaplers zu tun?

Die Unfallverhütungsvorschrift "Flurförderzeuge" (DGUV Vorschrift 68, ) macht im § 17 konkrete Aussagen über Personen, die als Gabelstaplerfahrer eingesetzt werden dürfen. Diese Anforderungen werden mit der DGUV-Information 208-004 "Gabelstaplerfahrer" konkretisiert:"Gabelstaplerfahrer müssen• mindestens 18 Jahre alt sein,• geistig und körperlich geeignet sein,• theoretisch und praktisch ausgebild ...

Stand: 08.01.2019

Dialog: 1777

Darf jeder Arzt arbeitsmedizinische Vorsorge oder Eignungsuntersuchungen durchführen?

Vorsorge und schreibt auch vor, welche fachlichen Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin zu richten sind, die der Arbeitgeber mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragen darf.Nach § 7 ArbMedVV "muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen. Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber ...

Stand: 17.04.2025

Dialog: 19851