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Rechercheergebnisse

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Wie ist die Arbeitsplatzbeleuchtung zu gestalten, dass epileptische Anfälle ausgeschlossen werden können?

Epileptische Anfälle können durch Lichtblitze, Flackerlicht o. ä. ausgelöst werden. Allerdings ist die individuelle Empfindlichkeit unterschiedlich. Insofern müssten die Arbeitsplatzverhältnisse unter Berücksichtigung der individuellen Befunde beurteilt werden.Deshalb ist es dringend geboten, dies in Zusammenarbeit zwischen der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt zu tun ...

Stand: 10.01.2018

Dialog: 6133

Wird der Blaulichtanteil in Monitoren arbeitsmedizinisch als gesundheitsschädlich angesehen, und soll deshalb eine Bildschirmbrille mit Blaulichtfilter vom Arbeitgeber bezahlt werden?

ist das Tragen einer Schutzbrille bei der Arbeit an Bildschirmen nicht erforderlich.Vor diesem Hintergrund wäre die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Kosten für eine Bildschirmbrille mit Blaulichtfilter zu übernehmen, nicht zu begründen.Ergänzender Hinweis:Um auch individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden, besteht die Möglichkeit, Einstellungen am Monitor und/oder in der Systemsteuerung ...

Stand: 11.11.2020

Dialog: 42504

Darf jemand, der zum Atmen auf medizinischen Sauerstoff angewiesen ist, in einer Elektrowerkstatt arbeiten?

im Sinne dieser Verordnung 1. ist Teil der arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen im Betrieb; 2. dient der Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und physischer und psychischer Gesundheit und der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen sowie der Feststellung, ob bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht; 3. beinhaltet ...

Stand: 24.01.2019

Dialog: 27373

Müssen die Kosten für die Thromboseprophylaxe vom Arbeitgeber getragen werden?

Verantwortungsbereich entspringen. Von individuellen Krankheiten seiner Beschäftigten, die unerwartete Gefährdungen auslösen können, hat er in der Regel keine Kenntnis. Die Beschäftigten sind auch nicht dazu verpflichtet, Krankheiten gegenüber dem Arbeitgeber offenzulegen. Der Arbeitgeber darf auch keine Offenlegung verlangen.Die Weigerung des Arztes die Gerinnungsstörung angemessen zu therapieren, weil diese ...

Stand: 29.08.2022

Dialog: 43702