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Rechercheergebnisse

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Müssen die Kosten für die Thromboseprophylaxe vom Arbeitgeber getragen werden?

Im vorliegenden Fall muss die Therapie für die Thromboseprophylaxe infolge der Gerinnungsstörung durch den behandelnden Arzt durchgeführt werden. Eine in der gesetzlichen Krankenkasse versicherte Patientin hat gem. § 27 SGB V Anspruch auf die Krankenbehandlung und auch gem. § 31 SGB V Anspruch auf die Versorgung mit entsprechenden Arzneimitteln. Der zugelassene Kassenarzt darf ...

Stand: 29.08.2022

Dialog: 43702

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Beschäftigten Insektenschutzmittel zur Verfügung zu stellen?

Kontakt zu frei lebenden Tieren hinsichtlich aa) Borrellia burgdorferi oder bb) in Endemiegebieten Frühsommermeningoenzephalitis- (FSME)-Virus veranlasst werden."(Anhang 2 Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 m Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)Nach einer Infektion durch Insektenstiche oder am Ende der Tätigkeit, bei der eine Pflichtvorsorge zu veranlassen war, ist dem Beschäftigten ...

Stand: 04.07.2022

Dialog: 30248

Gibt es eine rechtliche Grundlage, nach einer Nadelstichverletzung mit einer potentiell infektiösen Nadel eine Blutuntersuchung nicht nur beim Verletzten, sondern auch beim Spender durchzuführen?

Eine (arbeitsschutz-)rechtliche Grundlage für die Anordnung einer Blutuntersuchung beim "Spender" ist nicht ersichtlich.  Gegen das Vorhandensein einer solchen rechtlichen Grundlage spricht auch die TRBA 250, Anhang 6 Nr. 6.1.3, die sich mit Nadelstichverletzungen beschäftigt. Danach gehören zu den durchzuführenden Maßnahmen nach einer Nadelstichverletzung "Recherchen zur Infektiosität ...

Stand: 27.04.2016

Dialog: 26486

Gibt es eine stufentherapeutische Vorgehensweise bei Flußsäureverätzung? Wer sollte diese Maßnahmen wo durchführen?

, verursacht Störungen des Calcium- und Magnesium-Stoffwechsels und hemmt verschiedene Enzymsysteme sowie die Proteinsynthese. Auch relativ kleine Verätzungen haben bei zu spät einsetzender bzw. nicht sachgerechter Behandlung bereits zu Todesfällen geführt. Gefahrstoffrechtlich sind daher Fluorwasserstoff, CAS-Nr. 7664-39-3 und seine wässrigen Lösungen (Fluorwasserstoffsäure) bis 7 % als “Sehr giftig” (T ...

Stand: 06.09.2017

Dialog: 1391