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Rechercheergebnisse

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Unterliegt das Verbandbuch dem Datenschutz und/oder der ärztlichen Schweigepflicht?

Die im Verbandbuch dokumentierten Meldungen über Unfälle und Erste-Hilfe-Leistungen enthalten sensible Gesundheitsdaten. Ein Verbandbuch ist daher so aufzubewahren, dass es nicht durch Unbefugte eingesehen werden kann, Stattdessen sollte das Verbandbuch durch eine dafür benannte Person verwahrt werden, am besten durch eine Ersthelferin oder einen Ersthelfer. Und zwar verschlossen ...

Stand: 12.09.2024

Dialog: 4038

Müssen Erste-Hilfe Leistungen an einem Außendienstmitarbeiter bei seinem Arbeitgeber aufgezeichnet / dokumentiert werden?

Unbefugter zu sichern sind. Dies kann insbesondere durch organisatorische Maßnahmen, z.B. schriftliche betriebliche Anweisungen, erfolgen."Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter https://publikationen.dguv.de angeboten. ...

Stand: 05.06.2024

Dialog: 14719

Muss eine Nadelstichverletzung in der Arztpraxis ins Verbandbuch eingetragen werden?

,• Name des Erste-Hilfe-Leistenden.Die Form der Erfassung der zu dokumentierenden Daten ist nicht festgelegt.Für die Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistung kann insbesondere das Verbandbuch (DGUV Information 204-020) oder der Meldeblock (DGUV Information 204-021) verwendet werden.Bei der Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistung handelt es sich um Daten, die gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern ...

Stand: 01.02.2024

Dialog: 5032

Müssen Erste-Hilfe-Leistungen, die für Beschäftigte anderer Arbeitgeber erbracht werden, dokumentiert werden?

werden. Bei der Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistung handelt es sich um Daten, die gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern sind. Dies kann insbesondere durch organisatorische Maßnahmen, z. B. schriftliche betriebliche Anweisungen, erfolgen." Die unter § 8 Arbeitsschutzgesetz und unter § 6 DGUV Vorschrift 1 genannten Pflichten zur Zusammenarbeit bedingen, dass sich die Arbeitgeber auch über gegenseitige Erste-Hilfe ...

Stand: 20.11.2018

Dialog: 14094