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Gibt es Richtlinien oder Grundsätze, bis wann ein verunfallter Arbeitnehmer durch einen Notarzt erstversogt sein muss und bis wann diese Person geborgen sein soll?

werden die Maßnahmen zur Notfallrettung und ärztlichen Versorgung beschrieben. Hierzu sind u.a. Absprachen mit der örtlichen Feuerwehr und dem Rettungsdienst erforderlich. Der Rettungsdienst ist für die notfallmedizinsche Versorgung der Baustelle zuständig (Vergleiche Ziffer 3.1.1. der RAB 25). Der ermächtige Arzt gem. Druckluftverordnung muss während der Arbeits- und Wartezeiten jederzeit erreichbar ...

Stand: 20.06.2016

Dialog: 10274

Benötigen zwei Kollegen auf einer Baustelle einen Verbandkasten nach DIN 13157 oder reicht hierfür auch der KFZ-Verbandkasten (DIN 13164)?

oder einer Geschosshöhe erreichbar sein müssen, gilt auch für Baustellen.Die entsprechende Anforderung in § 25 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 lautet:Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Erste-Hilfe-Material jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen, gegen schädigende Einflüsse geschützt, in ausreichender Menge bereitgehalten sowie rechtzeitig ergänzt ...

Stand: 19.02.2020

Dialog: 43060

Wie gehe ich als Ersthelfer, Führungskraft oder Fachkraft für Arbeitssicherheit damit um, wenn eine verunfallte Person die Erste Hilfe nicht annehmen möchte?

zur Dokumentation von Erste Hilfe Leistungen (§ 24 Abs. 6 BGV A 1) näher eingegangen: "Die Aufzeichnungen dienen der Dokumentation eines betrieblichen Geschehens, dem Nachweis eines ordnungsgemäßen Ablaufs der im Betrieb organisierten Ersten Hilfe und als Grundlage für Verbesserungen der Vorsorge. Die Dokumentation ist fünf Jahre aufzubewahren. Eine lückenlose Dokumentation dient auch als Nachweis ...

Stand: 25.09.2014

Dialog: 22007

Gibt es für einen Betrieb der Eingliederungshilfe die Verpflichtung, dass der Alarmplan und das "Erste-Hilfe-Plakat" gesondert aufzuhängen sind?

. beim Ortswechsel von Baustellen oder dem Arbeitsplatzwechsel eines Ersthelfers.Nach § 25 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 hat der Unternehmer, unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse, durch Meldeeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass unverzüglich die notwendige Hilfe herbeigerufen und an den Einsatzort geleitet werden kann.Weitere Informationen zu Aushängen ...

Stand: 17.04.2018

Dialog: 14073