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Wann ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Schweißrauch verpflichtend? Ab 1,25 mg/m³ (AGW-Wert für A-Staub) oder ab 3 mg /m³?

) beinhaltet weit überwiegend alveolengängigen Staub (A-Staub) und Ultrafeinstaub. Die Luftkonzentration von 3 mg/m3 Schweißrauch im Vorsorgeanlass bezieht sich auf den gemessenen Schweißrauch, der in der Regel als Gesamtstaub erfasst wird. Aufgrund seiner Eigenschaften wird er vollständig als A-Staub gewertet.1.56. Warum wird beim Vorsorgeanlass „Schweißen und Trennen von Metallen" der Wert nicht von 3 mg/m ...

Stand: 21.10.2020

Dialog: 43229

Ist arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV auch dann erforderlich, wenn die Naturlatex-Handschuhe mit Baumwollinnenfutter ausgestattet sind?

von Naturgummilatexhandschuhen mit mehr als 30 Mikrogramm Protein je Gramm im Handschuhmaterial (Anhang Teil 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f ArbMedVV)"Hinweis: Uns sind keine Handschuhe, die nicht für den einmaligen Gebrauch sind (also "Haushaltshandschuhe"), bekannt, die einen Proteingehalt von 30 μg/g überschreiten. Wenn die Handschuhe ein Baumwolltrikot haben, halten wir es noch unwahrscheinlicher, dass der Wert ...

Stand: 23.12.2022

Dialog: 12189

Darf die Betriebsärztin/der Betriebsarzt Untersuchungen durchführen, ohne die Beschäftigten aufzuklären, um welche Untersuchung es sich handelt und weshalb die Beschäftigten untersucht werden?

oder die Ärztin hat die ärztliche Schweigepflicht zu beachten."§ 6 Abs. 2 ArbMedVV erläutert zum Biomonitoring (dies ist z. B. die Bestimmung von Gefahrstoffen oder deren Stoffwechselprodukten im biologischen Material, d. h. Blut oder Urin):"(2) Biomonitoring ist Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge, soweit dafür arbeitsmedizinisch anerkannte Analyseverfahren und geeignete Werte zur Beurteilung ...

Stand: 14.07.2022

Dialog: 19977

Muss dem Beschäftigten für den Aufenthalt in der Wüste eine G.1.4-Untersuchung (Allgemeinstaub) angeboten oder sogar als Pflichtuntersuchung durchgeführt werden?

(A-Staub) und bei Tätigkeiten mit einatembaren Staub (E-Staub), wenn der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für diese nach der GefStoffV nicht eingehalten wird.Für Stäube ohne spezielle toxische Wirkung gilt für den A-Staub ein AGW von 1,25 mg/m³ und für den E-Staub ein AGW von 10 mg/m³. Die Gesamtheit der Werte für A- und E-Staub wird als Allgemeiner Staubgrenzwert (ASGW) bezeichnet.Ob der AGW im konkreten ...

Stand: 28.06.2022

Dialog: 43640