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Ist bei Kassenbildschirmen, die unter den Anhang 6 der Arbeitsstättenverordnung fallen, eine arbeitsmedizinische Vorsorge (nach G 37) erforderlich?

In der DGUV Information 208-002 "Sitz-Kassenarbeitsplätze (BGHW-Kompakt, Merkblatt 86)" ist hierzu folgendes nachzulesen:"Untersuchung der Augen und des SehvermögensDas Arbeiten mit dem Bildschirmgerät stellt - wegen der häufigen Blickwechsel zwischen Bildschirm, Tastatur und der zu erfassenden Vorlage - hohe Anforderungen an das Sehvermögen. Nach längerer Arbeit mit dem Bildschirm ...

Stand: 18.03.2021

Dialog: 43071

Ist eine betriebsärztliche Vorsorge alleine durch eine Delegation an die medizinische Fachangestellte mittels Seh- und Hörtest rechtens?

diese Untersuchungen nicht ablehnt;4.umfasst die Nutzung von Erkenntnissen aus der Vorsorge für die Gefährdungsbeurteilung und für sonstige Maßnahmen des Arbeitsschutzes;5.umfasst nicht den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen nach sonstigen Rechtsvorschriften oder individual- oder kollektivrechtlichen Vereinbarungen."In der AMR 14.1 „Angemessene Untersuchung der Augen ...

Stand: 13.02.2019

Dialog: 42590

In welchen Zeitabständen nach der Erstuntersuchung muss die Untersuchung der Augen und des Sehvermögens den Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen angeboten werden?

Bei der Untersuchung der Augen und des Sehvermögens bei Tätigkeiten mit Bildschirmgeräten handelt es sich um eine arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber den betreffenden Beschäftigten anzubieten hat (Angebotsvorsorge). Die Konkretisierungen dazu ergeben sich aus Teil 4 Absatz 2 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV.In der AMR Nr. 2.1 "Fristen ...

Stand: 17.03.2025

Dialog: 13932

Ab wieviel Stunden Bildschirmtätigkeit sollte eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden?

auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ...

Stand: 26.06.2019

Dialog: 42757

Kann es begründete Fälle geben, einem Nicht-Brillenträger, der visuelle Probleme am Bildschirm hat, direkt eine Bildschirmbrille zu verordnen?

- und Fernbereich. Der schmälere Mitteldistanzbereich ist aus ergonomischer Sicht für längere Bildschirmarbeit dagegen ungeeignet." "Häufig ist die normale Brille auch für die Sehanforderungen am Bildschirm geeignet. Gleiches gilt im übrigen für Kontaktlinsen. Das Auge eines jungen Menschen stellt sich leicht auf unterschiedliche Entfernungen ein. Ab etwa vierzig Jahren vermindert sich aber diese Fähigkeit ...

Stand: 17.01.2019

Dialog: 12782