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Darf eine Auszubildende selbständig arbeitsmedizinische Seh- und Hörteste bei Kunden durchführen?

, der/die berechtigt ist, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen.In der arbeitsmedizinische Empfehlung zum Thema Delegation des BMAS wird unter der Überschrift "Was ist bei Delegation zu beachten?" Folgendes ausgeführt:"(...)b) Personen mit anderer Qualifikation Verfügen anders qualifizierte Personen nicht über eine abgeschlossene Ausbildung in einem Fachberuf ...

Stand: 13.06.2025

Dialog: 23648

Ist eine betriebsärztliche Vorsorge alleine durch eine Delegation an die medizinische Fachangestellte mittels Seh- und Hörtest rechtens?

Nein, dies ist unserer Einschätzung nach nicht ausreichend.In § 2 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist in Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Arbeitsmedizinische Vorsorge im Sinne dieser Verordnung1.ist Teil der arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen im Betrieb;2.dient der Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und physischer und psychischer Gesundheit ...

Stand: 13.02.2019

Dialog: 42590

Ist es zulässig, dass ein externer Betriebsarzt eine Beschäftigte des Betriebes beauftragt, die Daten der Blutuntersuchung von Beschäftigten in eine Liste einzutragen?

wie oben ausgeführt, muss der Arzt nach § 6 Absatz 3 ArbMedVV den untersuchten Beschäftigten auf Wunsch die Untersuchungsergebnisse zur Verfügung stellen und in jedem Falle eine Vorsorgebescheinigung mit den o. g. Angaben ausstellen.Auch in der Arbeitsmedizinischen Regel "Fristen für die Aufbewahrung ärztlicher Unterlagen" (AMR 6.1) wird unter Punkt 4 "Verantwortlichkeiten" Absatz 1 dargelegt:"Der Arzt ...

Stand: 11.06.2025

Dialog: 22694

Inwieweit trifft die Aussage zu, dass der Betriebsarzt nur noch beratende Funktion ausüben soll?

die Bestimmung von Gefahrstoffen oder deren Abbauprodukten im Blut oder Urin, das sog. „Biomonitoring“).Grundsätzlich liegen die Untersuchungsinhalte und deren Bewertung in der Verantwortung des mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragten Arztes/der Ärztin, er/sie hat deren Erfordernis zu prüfen. Der Arzt/die Ärztin klärt den Beschäftigten/die Beschäftigte zunächst über die Inhalte, den Zweck und evtl ...

Stand: 26.11.2013

Dialog: 19872