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Wie ist eine unverantwortbare Gefährdung durch Kälte und Nässe im Sinne des MuSchG konkret definiert?

wir in diesem Zusammenhang auf die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hinweisen:Anhang "Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge" Teil 1 Tätigkeiten mit GefahrstoffenSonstige Tätigkeiten mit GefahrstoffenDanach soll für Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr je Tag eine Pflichtvorsorge veranlasst werden und bei Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als zwei Stunden je Tag ...

Stand: 14.05.2018

Dialog: 42288

Was muss ein Unternehmer aufgrund der Änderungen des Mutterschutzgesetzes ab 01.01.2018 alles tun?

bei der Erfüllung der mutterschutzrechtlichen Pflichten beraten (vgl. § 26 Absatz 4). Zudem ist die frühzeitige Erstellung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach Satz 1 Grundvoraussetzung dafür, dass der Arbeitgeber im Vorfeld einer möglichen Schwangerschaftsmeldung die Belegschaft über mutterschutzbezogene Gefährdungen informieren kann. Insbesondere auch die frühzeitige Kommunikation des Bedarfs ...

Stand: 05.03.2024

Dialog: 30872

Ist für werdende Mütter generell der Kontakt zu gefährlichen chemischen Stoffen verboten?

an die Beschäftigte, die Tätigkeit nicht auszuführen, wäre dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nicht nachgekommen und/oder die Einhaltung der v. g. Werte nicht nachgewiesen ist.Abschließend:Zu beachten ist, dass die rechtliche Verantwortung für Maßnahmen des Arbeitsschutzes (auch in Bezug auf Bußgeld- und Strafvorschriften des Mutterschutzgesetzes) der Arbeitgeber ...

Stand: 19.10.2018

Dialog: 15704

Dürfen schwangere Mitarbeiterinnen in der Verwaltung von Tankstellen und im Mineralöl- und Schmierstoffhandel im Büro in unmittelbarer Nähe der Tankstelle weiterbeschäftigt werden?

. Die Gefährdung der stillender Mutter ist so zu bewerten wie bei allen Arbeitnehmern. Hier ist nach TRGS 905 weiter zu verfahren ( die Liste ist nicht vollständig, sie enthält nur die Stoffe die in anderen Rechtsvorschriften nicht geregelt sind). Die ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B sind im § 10 ...

Stand: 18.06.2019

Dialog: 11184

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