Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Besteht für den Umgang mit einem Cyanoacrylatklebstoffgemisch ein Beschäftigungsverbot für werdende Mütter?

Im § 11 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind besondere Beschäftigungsbeschränkungen aufgeführt. Danach ist u.a. die Beschäftigung mit keimzellmutagen nach der Kategorie 1A oder 1B oder karzinogen nach der Kategorie 1A oder 1B grundsätzlich verboten, wenn dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt.Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Zubereitung ...

Stand: 28.02.2019

Dialog: 23123

Besteht für eine schwangere Schneiderin für Lederwaren eine Gefährdung durch die Ausdünstungen des Leders?

-VI entstehen ( z. B. bei Unregelmäßigkeiten im Gerbprozess).Chrom (VI ) ist gesundheitsschädlich, sowohl akut als auch chronisch giftig, krebserzeugend (eingestuft in die Kategorie 1B (H350i) – kann Krebs erzeugen bei Einatmen), ist auch fruchtbarkeitsgefährdend oder/und fruchtschädigend. Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte zu der begründeten Annahme, dass die Exposition eines Menschen gegenüber ...

Stand: 20.03.2019

Dialog: 42641

Ist für werdende Mütter generell der Kontakt zu gefährlichen chemischen Stoffen verboten?

, die in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen sind: "50 ml/m³91 mg/m³Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor 1Dauer 15 min, Mittelwert; 4 mal pro Schicht; Abstand 1 hKategorie I - Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe Krebserzeugend: Kategorie 5Stoffe mit krebserzeugender und genotoxischer Wirkung, deren Wirkungsstärke jedoch als so gering erachtet ...

Stand: 19.10.2018

Dialog: 15704

Dürfen schwangere Mitarbeiterinnen in der Verwaltung von Tankstellen und im Mineralöl- und Schmierstoffhandel im Büro in unmittelbarer Nähe der Tankstelle weiterbeschäftigt werden?

. Die Gefährdung der stillender Mutter ist so zu bewerten wie bei allen Arbeitnehmern. Hier ist nach TRGS 905 weiter zu verfahren ( die Liste ist nicht vollständig, sie enthält nur die Stoffe die in anderen Rechtsvorschriften nicht geregelt sind). Die ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B sind im § 10 ...

Stand: 18.06.2019

Dialog: 11184