Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

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Darf eine 15-jährige Schülerin an zwei Nachmittagen pro Woche Reinigungsarbeiten in einer Zahnarztpraxis ausführen?

nicht unter die in der KindArbSchV genannten zulässigen Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Beschäftigung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen.Auf die DGUV Regel 101-017 - Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in medizinischen Bereichen weisen wir hin. Dort wird unter Ziffer 5.2.1 Folgendes ausgeführt: "Der Unternehmer darf Jugendliche bei Reinigungsarbeiten in medizinischen Einrichtungen ...

Stand: 17.05.2023

Dialog: 5850

Dürfen Schülerinnen und Schüler auf einer Kläranlage ein Betriebspraktikum durchführen?

nicht erhöhten Infektionsgefahren ausgesetzt werden.In der Regel lässt sich durch Schutzmaßnahmen die Infektionsgefahr reduzieren. So kann man z. B. durch das Tragen von Handschuhen, Schutzkittel, Atemschutz und durch die Einhaltung der Hygieneanforderungen das Infektionsrisiko (hier insbesondere die fäkal-orale Infektion) minimieren. Sollen diese Schutzmaßnahmen nicht möglich sein, so muss ein anderer ...

Stand: 17.11.2023

Dialog: 5527

Gibt es für Jugendliche, die für Schülerpraktika in Kindergärten eingesetzt werden, nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Tätigkeitsverbote bzw. Einschränkungen?

werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen ausgesetzt sind. Der Praktikumsbetrieb hat dafür zu sorgen, dass die Jugendlichen bei ihrer Tätigkeit nicht mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 2 (Mikroorganismen, die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können) sowie der Risikogruppen 3 und 4 in Kontakt kommen und damit erhöhten Infektionsgefahren ausgesetzt ...

Stand: 29.11.2023

Dialog: 6259

Dürfen Jugendliche (Praktikanten) im Bereich der Pflege von verletzten oder kranken heimischen Wildtieren (Greifvögel, Füchse, Wildschweine, Rehe etc.) eingesetzt werden?

Ein generelles Beschäftigungsverbot im Bereich der Pflege von verletzten oder kranken heimischen Wildtieren besteht nicht. Tiere von denen eine Infektionsgefahr für den Menschen ausgeht, dürfen von Praktikanten aber grundsätzlich nicht betreut werden.Damit die Jugendlichen beim ersten Schritt ins Berufsleben nicht mit Unfallgefahren konfrontiert werden, die sie aus mangelnder Erfahrung ...

Stand: 27.06.2019

Dialog: 13066