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Inwieweit müssen jugendliche Auszubildende bei Tätigkeiten an laufenden Maschinen bzw. bei Rüstvorgängen beaufsichtigt werden?

Regelungen für die Beschäftigung von Jugendlichen in der Ausbildung sind im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG getroffen.Unter dem zweiten Titel des JArbSchG sind Beschäftigungsverbote und -beschränkungen aufgeführt:" § 22 Gefährliche Arbeiten (1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden 1. mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen, 2. mit Arbeiten, bei d ...

Stand: 09.07.2023

Dialog: 15275

Darf eine 17-jährige Auszubildende bei Personalengpässen in der Produktion an den Maschinen eingesetzt werden?

Jugendliche dürfen nach § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG nur mit den dort unter Punkt 3 - 7 genannten Arbeiten beschäftigt werden, wenn die Arbeiten zum Erreichen des Ausbildungszieles notwendig ist und ihr Schutz durch einen Fachkundigen gewährleistet ist.Im Kommentar Zmarzlig/Anzinger Jugendarbeitsschutzgesetz ist z.B. das Verbot der Beschäftigung mit Lichtbogen- und Gasschweißen expliz ...

Stand: 23.05.2019

Dialog: 10996

Dürfen Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines Betriebspraktikums an den gängigen Maschinen, wie z. B. Bohrmaschinen, arbeiten?

( Bedienung gängiger Maschinen, wie z. B. Bohrmaschinen) fallen unter die eingeschränkten Tätigkeiten, die unter den v. g. Maßgaben zulässig sind. ...

Stand: 19.08.2024

Dialog: 14516

Ist es zulässig, einen 14-jährigen Schüler zum Rasenmähen einzustellen?

leicht und für sie geeignet ist."Da wir annehmen, dass Sie als Unternehmen anfragen, gibt es für Sie keine Möglichkeit der Beschäftigung eines vollzeitschulpflichtigen Kindes.Sofern Sie als Privatperson anfragen, wäre das Rasenmähen zwar grundsätzlich unter § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a) KindArbSchV einzustufen, gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 ist jedoch insbesondere das Arbeiten an Maschinen (Unfallgefahren ...

Stand: 22.06.2024

Dialog: 43960

Was ist bei der Beschäftigung von Kindern im Betriebspraktikum zu beachten?

) oder Akkordarbeit (§ 23) beschäftigt werden. Die Arbeit muss menschengerecht gestaltet sein (§ 28), auf die Vermeidung einer Beeinträchtigung der körperlichen oder seelisch-geistige Entwicklung der Kinder wird im § 28 ausdrücklich hingewiesen.Der Arbeitgeber hat bei der Einrichtung und der Unterhaltung der Arbeitsstätte einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte und bei der Regelung der Beschäftigung ...

Stand: 11.11.2024

Dialog: 42234