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Wenn ein versicherter Arbeitnehmer verunfallt, besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn der Arbeitnehmer zuvor Alkohol getrunken hat, z.B. bei einem Arbeitsessen?

für den Versicherungsschutz während Betriebsfeiern und -ausflügen erfüllt sind, musses sich um eine Veranstaltung des Arbeitgebers handeln das Unternehmen die Veranstaltung mit dem Ziel durchführen, das Betriebsklima zu stärken und die Verbundenheit der Beschäftigten untereinander zu fördern muss die Unternehmensleitung oder ihre Beauftragte bzw. ihr Beauftragter an der Gemeinschaftsveranstaltung teilnehmen ...

Stand: 15.02.2024

Dialog: 9335

Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz für mitfahrende Schüler (außer Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters) aus?

oder Schulinformationstagenwährend der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht durchgeführten Betreuungsmaßnahmen. Diese müssen aber von der Schule oder zumindest im Zusammenwirken mit ihr veranstaltet werdenund auf dem unmittelbaren Weg von und zur SchuleDamit sind die Schülerinnen und Schüler bei allen schulischen Veranstaltungen versichert. Solche Veranstaltungen sind in der Regel in den Lehrplan aufgenommen ...

Stand: 02.10.2023

Dialog: 43828

Sind Beschäftigte bei freiwilligen Betriebsveranstaltungen im Rahmen der Gesundheitsförderung versichert, wenn diese außerhalb der Arbeitszeit liegen?

Da es sich hierbei um Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger handelt, kann von uns keine abschließende Aussage getroffen werden. Wir empfehlen Ihnen, die Frage direkt mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger zu klären.Auf der Internetseite der DGUV ist zum Thema Betriebssport Folgendes nachzulesen:"Sport zu treiben, macht Spaß, fördert die Gesundheit, baut Stress ab und stärkt das Geme ...

Stand: 04.04.2024

Dialog: 17437

Fällt die vom Arbeitgeber angeordnete Teilnahme an einer Kundgebung unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung?

Alle Arbeitnehmer in einem Betrieb bzw. am Ort der Tätigkeit sind automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Näheres regelt sich nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches, Siebtes Buch (SGB VII) "Gesetzliche Unfallversicherung".Wird ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber zu einer dienstlichen Veranstaltung (Kundgebung) geschickt, so handelt er im Interesse des Betriebes ...

Stand: 18.12.2023

Dialog: 8242