Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Sind Schülerfirmen aus Sicht des Arbeitsschutzes Arbeitgeber?

Bei Schülerfirmen handelt es sich in der Regel um Schulprojekte im Rahmen der schulischen Ausbildung. Hier greifen die Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Unfallkasse. Das Portal "Sichere Schule" bietet umfangreiche Informationen zur Gestaltung von Fach- und Unterrichtsräumen.Für Schulen/Schülerfirmen sind folgende DGUV Vorschriften zu beachten (Auszug):DGUV Vorschrift 81 (bisher: GUV-V S ...

Stand: 06.02.2015

Dialog: 13309

Was ist bei einem firmeneigenen Fitnessbereich, den die Beschäftigten in ihrer Freizeit benutzen können, aus der Sicht des Arbeitsschutzes zu beachten?

Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist rechtlich in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Die BetrSichV gilt grundsätzlich für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. Die beim Betriebssport genutzten Fitnessgeräte sind keine Arbeitsmittel und fallen somit nicht unter den Anwendungsbereich de ...

Stand: 31.05.2024

Dialog: 42189

Welche Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz hat ein Selbständiger einer Ich-AG zu beachten bzw. einzuhalten ?

Aus Sicht des Arbeitsschutzes ist für die zu beachtenden Vorschriften wesentlich, ob Arbeitnehmer beschäftigt werden. Werden keine Arbeitnehmer beschäftigt, sind die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen für den Selbständigen einer Ich-AG nicht von Bedeutung. Sie sollten dann allerdings als Erkenntnisquelle für ein sicheres Arbeiten genutzt werden.Sollen technische Arbeitsmittel in Verkehr gebracht ...

Stand: 06.02.2015

Dialog: 2072

Welche Arbeitsschutzregelungen sind bei Betriebssportgemeinschaften zu erfüllen? Wer ist verantwortlich?

, in denen doch eigentlich Selbstverständlichkeiten stehen wie z. B. Sicht- und Funktionsprüfung der Geräte, des Hallenbodens usw. Man könnte auch noch von selbst auf sinnige Dinge kommen wie: Aufbauanleitung beachten, Geräte erklären, Hilfestellung leisten, keine Übungen durchführen, die für die Teilnehmer nicht angemessen sind.Zusammenfassend: Es muss keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt ...

Stand: 30.01.2018

Dialog: 5990