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Gibt es einen Unterschied zwischen Bestellung und Beauftragung?

einer Bestellung und einer Beauftragung ist, dass diese in der Regel schriftlich vorzunehmen ist.Wesentlich ist auch, dass- eine wirksame Willenserklärung vorliegt- die bestellten, beauftragten oder benannten Personen hinreichend qualifiziert sind und- der Arbeitgeber die nötigen organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, dass diese Personen ihren Aufgaben nachkommen können.Hinweise:Eine Bestellung ...

Stand: 24.01.2023

Dialog: 13226

Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Immissionsschutzbeauftragten?

Nach § 9 Abs. 3 Arbeitssicherheitgesetz (ASiG) gilt: "Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Vor der Verpflichtung oder Entpflichtung ...

Stand: 14.11.2021

Dialog: 14960

Wer kontrolliert die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften? Gibt es Entwicklungsdiagramme zu der Einhaltung der Vorschriften?

Durchführung und Überwachung des staatlichen Arbeitsschutzes ist Aufgabe der Bundesländer, zuständig sind je nach Bundesland die Gewerbeaufsichtsämter, Ämter für Arbeitsschutz oder die Bezirksregierungen (in Schlewig-Holstein sogar die dortige Landesunfallkasse). Sie haben das Recht, den Betrieb zu betreten und zu besichtigen, sie können Auskünfte verlangen, Unterlagen einsehen, Proben nehmen usw ...

Stand: 05.02.2017

Dialog: 5702

Wie müssen interne Protokolle von sicherheitstechnischen Begehungen unterzeichnet werden?

Der Arbeitgeber hat nach dem Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, damit diese ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Er hat dafür zu sorgen, dass die von ihm bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben erfüllen (§ 2 Abs.2 und § 5 Abs.2 ASiG). Die regelmäßige Begehung ...

Stand: 10.02.2015

Dialog: 21173

Warum sind dreiteilige Mehrzweckleitern mit nicht-steifer Spreizsicherung zulässig?

Das von Ihnen kritisierte Gurtband hat den von Ihnen beschriebenen Nachteil und zusätzlich eine wichtige sicherheitstechnische Aufgabe. Das Gurtband begrenzt zwangsweise die Spreizung der Leiter. Das Gurtband ist in der DIN EN 131 beschrieben und gefordert und damit zulässig. Jede gewerbliche Leiter muß neben der festen Spreizsicherung das Gurtband als automatisch wirkende Spreizsicherung ...

Stand: 27.07.2015

Dialog: 24399