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Dürfen Bescheinigungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge elektronisch aufbewahrt werden? Wie lange sind sie aufzubewahren?

der Gefahrstoffverordnung betreffen. Die Frist von 40 Jahren gilt auch bei Tätigkeiten, die zu Berufskrankheiten gemäß Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) führen und eine längere Latenzzeit haben können. Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B hat der Arbeitgeber nach § 14 Abs. 3 Nr. 3 und 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV ...

Stand: 16.10.2023

Dialog: 42228

Wer muss die Nutzung bei der BG anzeigen, wenn das Personeneaufnahmemittel von der Kranfirma und der Mitarbeiter im Korb von einer anderen Firma gestellt wird?

– ausgenommen sind Siloeinfahreinrichtungen – dem zuständigen Unfallversicherungsträger schriftlich anzuzeigen, auf Verlangen auch die Inbetriebnahme nach längeren Arbeitspausen und nach Standortwechsel. Die Anzeige muss mindestens 14 Tage vor dem Einsatz erfolgen."  Zur Beantwortung Ihrer Frage wird festgestellt: Die Anzeige ist von jeder Firma zu stellen, deren Beschäftigte das Personenaufnahmemittel nutzen ...

Stand: 15.03.2017

Dialog: 28447

Wann ist ein "Erlaubnisschein" bei Arbeiten in Schächten, z.B. von abwassertechnischen Anlagen, notwendig?

oder engen Raumes, z. B. eines Öltanks in einem Wohnhaus•Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen, deren Besitzer nicht bekannt sind, z. B. bei Sanierungsarbeiten in stillgelegten Unternehmen•Arbeiten, bei denen der Betreiber nicht über die erforderliche Sachkunde verfügtNach längeren Arbeitsunterbrechungen, z. B. Wiederaufnahme der Arbeit am nächsten Tag, oder nach Wechsel der an den Arbeiten ...

Stand: 31.03.2022

Dialog: 43579

Nutzungsdauer und Prüfintervalle von Hubwerken

nach den Angaben des Herstellers oder eines Sachverständigen zu veranlassen.   Bei Geräten, die bereits 10 Jahre oder länger in Betrieb sind, muss die Generalüberholung unverzüglich veranlasst werden und spätestens bis zum 31. Dezember 1997 durchgeführt sein.   3.    Bei Kranhubwerken, die keine Serienhebezeuge sind und auf die §23 Abs. 5 Nr. 4 DGUV Vorschrift 54 nicht anwendbar ist, kann eine Ermittlung ...

Stand: 21.02.2017

Dialog: 28610