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Sind Beschäftigte in einem Betrieb zur umfassenden Auskunft bei Fragen von Arbeitsschutzbehörden, Staatsanwaltschaft oder Polizei verpflichtet?

Ansprechpartner der Arbeitsschutzbehörden sind Arbeitgeber, Betreiber usw.. Insofern sind Beschäftigte vom Grundsatz her nicht zu Auskünften verpflichtet. Der Arbeitgeber darf auch nicht durch behördliche Anordnung dazu verpflichtet werden, dass seine Beschäftigten Auskünfte erteilen. Sollten Fragestellungen des Arbeitsschutzgesetzes-ArbSchG bzw. seiner Verordnungen (z. B ...

Stand: 10.02.2015

Dialog: 3372

Dürfen die Beschäftigten wissen, was in der Gefährdungsbeurteilung für ihre Arbeitsplätze steht?

Grundsätzlich obliegt die Pflicht und die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung gemäß den §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den dazu erlassen Rechtsverordnungen dem Arbeitgeber. Dieser kann sich beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen. Gleichwohl empfiehlt es sich, d ...

Stand: 01.03.2024

Dialog: 11226

Dürfen Mitarbeiter und Sicherheitsbeauftragte bei Fragen zum Arbeitsschutz in direkten Kontakt mit der Sicherheitsfachkraft treten?

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG ist es Aufgabe des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes bzw. beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Unter § 9 ASiG w ...

Stand: 19.02.2015

Dialog: 4572

Kann ein Mitverschulden eines Mitarbeiters vorliegen, wenn sich bei Reinigungsarbeiten ein separates Deckenteil aus seiner schlecht ausgeführten Halterung löst?

nicht ausreichen, hat er die Auswahl der geeigneten Versicherten darauf abzustimmen. Er hat ihre Befähigung zu berücksichtigen und darf sie nicht mit Arbeiten beschäftigen, für die sie erkennbar ungeeignet sind. Damit soll eine Gefährdung des Versicherten sowie Anderer vermieden werden. Ist der Unternehmer selbst nicht in der Lage, eine Beurteilung der Befähigung der Versicherten im Zusammenspiel ...

Stand: 10.02.2015

Dialog: 13753