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Rechercheergebnisse

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Haben Mitarbeiter in sicherheitsrelevanten Bereichen die Pflicht, bei Verdacht auf psychische Erkrankungen ihre Vorgesetzten zu informieren?

, dass der Arbeitgeber nur solche Informationen erhält, die ihn in die Lage versetzen, die von ihm getroffenen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ändern oder zu ergänzen, so dass das Ziel des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigen erreicht wird. Das kann beispielsweise erfolgen, indem sich der betroffene Beschäftigte vertrauensvoll an den Betriebsarzt oder den Betriebsrat des Unternehmens wendet. Neben ...

Stand: 11.12.2015

Dialog: 25520

Muss ich mich als Personalvertretung um den Arbeitsunfall eines Mitarbeiters einer Fremdfirma kümmern?

- BetrVG zu. Der Arbeitgeber des Betriebs, in dem die Fremdfirmenbeschäftigten tätig werden, muss sich im übrigen gem. § 8 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG  mit dem Arbeitgeber der Fremdfirma koordinieren und außerdem sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, dass die Fremdfirmenbeschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit ...

Stand: 20.02.2015

Dialog: 5590

Was kann unternommen werden, wenn Beschäftigte die durchgängige Benutzung von Schutzhandschuhen verweigern?

Zuerst sollte geklärt werden, welche Gründe für die teilweise Ablehnung der Beschäftigten bezüglich des Tragens von Schutzhandschuhen vorliegen. Sofern diese in der Person des Beschäftigten liegen, wie z. B. gesundheitliche Probleme wie Hautrötungen oder ähnliches, kann dies evtl. durch anderes Handschuhmaterial behoben werden. Ebenso können nicht ergonomisch bzw. individuell angepasste ...

Stand: 17.02.2023

Dialog: 5431

Kann ein Mitverschulden eines Mitarbeiters vorliegen, wenn sich bei Reinigungsarbeiten ein separates Deckenteil aus seiner schlecht ausgeführten Halterung löst?

nicht ausreichen, hat er die Auswahl der geeigneten Versicherten darauf abzustimmen. Er hat ihre Befähigung zu berücksichtigen und darf sie nicht mit Arbeiten beschäftigen, für die sie erkennbar ungeeignet sind. Damit soll eine Gefährdung des Versicherten sowie Anderer vermieden werden. Ist der Unternehmer selbst nicht in der Lage, eine Beurteilung der Befähigung der Versicherten im Zusammenspiel ...

Stand: 10.02.2015

Dialog: 13753