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Müssen Gefährdungsbeurteilungen generell unterschrieben werden? Wenn ja, von wem?

er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundig können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein. Insofern könnte durch die Unterschrift der beiden v. g. Berater für den Arbeitgeber eine höhere Rechtssicherheit durch den schriftlichen Nachweis der Beratung entstehen. Dabei unterschreibt der Berater nur, dass er den Arbeitgeber beraten und insofern ...

Stand: 05.12.2022

Dialog: 5686

Wie kann man Mitarbeiter bei der Bewertung der Arbeitsplätze einbeziehen?

und dem gewählten Verfahren ab. Neben der schon angesprochenen wichtigen eigenen Erfahrungen der Mitarbeiter scheint es sinnvoll, eine in Arbeitsschutzbelangen kundige Person - hier bieten sich Betriebsarzt/Sicherheitsfachkraft an - einzubinden. Diese wiederum beziehen den Mitarbeiter in geeigneter Form ein. Ganzheitliche Instrumente zur Gefährdungs- und Belastungbeurteilung beinhalten sowohl Verfahrensteile ...

Stand: 02.02.2015

Dialog: 171

Darf das Umlegen von zwei Hebeln an einem Schaltschrank in einem elektrischen Betriebsraum zum Starten eines Notstromaggregats ausschließlich durch eine Elektrofachkraft erfolgen?

der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung wird der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützt.Als Arbeitgeber/Unternehmer unterliegt er zudem der Einhaltung der Vorschriften seiner Berufsgenossenschaft. Hierbei hat er neben der DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A 3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel ...

Stand: 19.01.2015

Dialog: 18117

Dürfen Mitarbeiter, die an Epilepsie leiden, im Rahmen ihrer Tätigkeit z.B. eine Leiter besteigen bzw. einen Stapler benutzen?

Epileptische Anfälle können durch Lichtblitze, Flackerlicht o. ä. ausgelöst werden. Allerdings ist die individuelle Empfindlichkeit unterschiedlich. Insofern müssten die Arbeitsplatzverhältnisse unter Berücksichtigung der individuellen Befunde beurteilt werden.Deshalb ist es dringend geboten, dies in Zusammenarbeit mit der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt zu tun ...

Stand: 15.03.2019

Dialog: 24233

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