Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Muss für die Sicherheitsfachkraft eine Gefährdungsbeurteilung bestehen oder gilt hier das Prinzip der "wissenden Person", die sich durch ihre erworbenen Fähigkeiten selbst schützen muss?

Wie von Ihnen beschrieben, sind Sie beim Unternehmer selbst angestellt. Es besteht das im Arbeitsschutzgesetz beschriebene "Arbeitgeber-Beschäftigtenverhältnis". Insofern muss eine Gefährdungsbeurteilung auch für die Tätigkeiten der interne SiFa erstellt werden (vergl. § 5 Arbeitsschutzgesetz). Vorschriften, die die SiFa aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse hier ausnehmen, existieren ...

Stand: 02.02.2015

Dialog: 19402

In welchen Zusammenhang steht die Gefährdungsanalyse zur Gefährdungsbeurteilung?

Den Begriff Gefährdungsanalyse gibt es im aktuellen Arbeitsschutzrecht nicht.Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) werden die Begriffe Beurteilung der Arbeitsbedingungen (§ 5 ArbSchG) und Gefährdungsbeurteilung (§ 6 ArbSchG) verwandt.Im Mutterschutzgesetz und in den Verordnungen zum ArbSchG (Biostoffverordnung, Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, Arbeitsstättenverordnung, Gefahrstoffverordnun ...

Stand: 19.10.2022

Dialog: 43485

Schwimmtherapie - müssen die Therapeuten einen Rettungsschwimmerschein vorweisen?

einer Fortbildung bei der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) nachgewiesen haben. Die zuständige Behörde kann weitere geeignete Personenkreise mit entsprechender Qualifikation beauftragen, Schwimmunterricht zu erteilen. Beim Baden muss die Lehrerin / der Lehrer sicherstellen, dass eine Aufsicht anwesend ist, die retten kann, wenn sie/er selbst dazu nicht in der Lage ist. Nach unserer Kenntnis existieren ...

Stand: 19.01.2015

Dialog: 7648

Gilt die DGUV Vorschrift 1 und somit die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung auch für Studierende?

und Versicherte. Nach § 2 Abs. 1 Nr.8 c) Sozialgesetzbuch VII sind Versicherte auch "Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen".Im § 2 der DGUV-Vorschrift 1 wird ausgeführt:"(1) Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Die zu treffenden Maßnahmen ...

Stand: 13.03.2019

Dialog: 42628