Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Wer darf nach der Betriebssicherheitsverordnung die Gefährdungsbeurteilung durchführen?

Der § 2 Abs. 5 BetrSichV lautet: "(5) Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit ...

Stand: 17.01.2025

Dialog: 24854

Dürfen Mitarbeiter, die an Epilepsie leiden, im Rahmen ihrer Tätigkeit z.B. eine Leiter besteigen bzw. einen Stapler benutzen?

. Letzterer wird nach einem Gespräch mit der Betroffenen/dem Betroffenen und Untersuchung sicherlich zunächst Kontakt mit der behandelnden Neurologin/dem behandelnden Neurologen aufnehmen. Anschließend sollten die individuellen Verhältnisse am Arbeitsplatz überprüft werden.Eine gute Hilfe bietet die DGUV Information 250-001 "Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischen Anfall ...

Stand: 15.03.2019

Dialog: 24233

Wer darf die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung durchführen?

unterschiedlich sein und müssen nicht in einer Person vereinigt sein.(3) Die Fachkunde umfasst im Wesentlichen folgende Komponenten:1. Eine geeignete Berufsausbildung oder eine entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit und2. Kompetenz im Arbeitsschutz, die Kenntnisse und Fähigkeiten umfasst.Diese Kenntnisse können durch Teilnahme an spezifischen ...

Stand: 16.05.2019

Dialog: 4153

Welche Unterstützungspflichten habe ich als Vorgesetzter bei der Erarbeitung der Gefährdungsbeurteilung Psyche?

erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit. Die Fachkenntnisse sind durch Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen auf aktuellem Stand zu halten.(3) Umfang und Tiefe der notwendigen Kenntnisse, z. B. über das einschlägige Vorschriften- und Regelwerk, insbesondere ...

Stand: 07.11.2024

Dialog: 42911