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Ist die auf Wunsch einer Abteilung geplante individuelle Ergonomieberatung durch die Betriebsärztin der Grundbetreuung oder der betriebsspezifischen Betreuung zuzurechnen?

Zur Grundbetreuung gehört u. a. die Unterstützung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung - Verhältnisprävention (Aufgabenfeld 2 der Grundbetreuung). Zu dieser Aufgabe gehören auch Vorschläge zur ergonomischen Arbeitsgestaltung (s. Anhang 3, Ziffer 2.1 und 2.2). Wenn also grundlegende Beratungen zur ergonomischen ...

Stand: 27.09.2013

Dialog: 19466

Kann man die Weisungsbefugnisse auch durch Übertragung von Unternehmerpflichten erhalten?

. jede Beschäftigte hat (Abschnitt 2.3) ...."Weiterhin wird unter der Nummer 2.2 "Pflichten der Führungskräfte" ausgeführt:"Der Begriff „Führungskraft“ ist im Arbeitsschutz weit gefasst: Führungskräfte sind Beschäftigte des Unternehmens mit Weisungsbefugnis gegenüber den ihnen unterstellten Beschäftigten. Führungskraft ist auch, wer die Weisungsbefugnis nur vorübergehend ausübt. So haben Beschäftigte beim Anlernen ...

Stand: 29.09.2022

Dialog: 43607

Wie sind die Prüfaufgaben nach ASiG in Zeiten der BetrSichV zu interpretieren?

. a. - Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention an bestehenden Arbeitssystemen im Rahmen der Grundbetreuung (s. Anlage 2, 2. Grundbetreuung, Ziffer 2.1) - Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention bei Veränderung der Arbeitsbedingungen im Rahmen der Grundbetreuung (s. Anlage 2, 2. Grundbetreuung, Ziffer 2.2) Im Anhang 3 werden diese Aufgaben der Grundbetreuung näher ausgeführt: zum Aufgabenspektrum ...

Stand: 28.12.2016

Dialog: 28180

Muss der Hinweis auf konkrete Fluchtwege und Sammelplätze bezogen auf den jeweiligen Arbeitsbereich persönlich erfolgen?

weisen wir hin.Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), § 6 „Unterweisung der Beschäftigten", und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), wie z. B. die ASR A2.2, ASR A2.3 und ASR A4.3, sind zu beachten.Dem Abschnitt 11 „Unterweisung und Übung zur Evakuierung" der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge" ist Folgendes zu entnehmen:„(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten ...

Stand: 28.03.2024

Dialog: 43915