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Ist ein Unternehmen von der Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten befreit, wenn die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 oder Kapitel 3.4 in Anspruch genommen werden?

sind, ausgenommen radioaktive Stoffe der Klasse 7 und gefährliche Güter der Beförderungskategorie 0 nach Absatz 1.1.3.6.3 ADR,3.denen ausschließlich Pflichten als Entlader zugewiesen sind und die an der Beförderung gefährlicher Güter von nicht mehr als 50 Tonnen netto je Kalenderjahr beteiligt sind,4.deren Tätigkeit sich auf die Beförderung gefährlicher Güter erstreckt, die von den Vorschriften des ADR/RID/ADN ...

Stand: 17.07.2023

Dialog: 4922

Unterliegt das Betanken des Firmenheizöltanks durch externe Fachfirmen der Gefahrgutbeauftragtenverordnung, wenn der jährliche Heizölverbrauch über 50 t liegt?

und Prüfungen von Großpackmitteln (IBC) zugewiesen sind, 2. denen ausschließlich Pflichten als Auftraggeber des Absenders zugewiesen sind und die an der Beförderung gefährlicher Güter von nicht mehr als 50 Tonnen netto je Kalenderjahr beteiligt sind, ausgenommen radioaktive Stoffe der Klasse 7 und gefährliche Güter der Beförderungskategorie 0 nach Absatz 1.1.3.6.3 ADR, 3. denen ausschließlich Pflichten ...

Stand: 11.05.2023

Dialog: 15269

Fällt eine einfache Kanalsanierung mittels Schlauchlinerverfahren inkl. Schachtanbindung unter die BaustellV und besteht damit das Erfordernis einen Koordinator gemäß BaustellV zu bestellen?

eines Arbeitgebers die Beschäftigten weiterer Arbeitgeber: - nur kurzzeitig tätig werden, wie zum Beispiel beim An- oder Abtransportieren und Abladen von Stoffen, Bauteilen oder Geräten, bei Prüfungen, Probennahmen und Vermessungsarbeiten, - ausschließlich kontrollierende und/oder koordinierende Tätigkeiten ausführen."Demnach ist für die Feststellung, ob die Verpflichtung zur Bestellung eines Koordinators besteht ...

Stand: 24.04.2025

Dialog: 44106

Muss bei der Betreuung durch einen arbeitsmedizinischen Dienst ein ausgebildeter Arzt die Unternehmen persönlich besuchen/die Begehungen begleiten, oder kann das auch ein wie auch immer ausgebildeter Fachmensch (!!) sein, der dann einem Arzt berichtet?

in die betrieblichen Entscheidungen und Abläufe einzubringen. Inhaltlich umfasst die Beratungsleistung sowohl arbeitsmedizinische wie auch arbeitsphysiologische, arbeitspsychologische und sonstige ergonomische sowie arbeitshygienische Aspekte, die sich beim Einsatz von Arbeitsmitteln, -stoffen, und verfahren- und aus der Gestaltung von Arbeitsabläufen, Umgebungsbedingungen und bspw. auch der Arbeitszeit ...

Stand: 30.07.2020

Dialog: 43196