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Labor: Lösemittelversorgung aus Tanklager über Leitung

sind die Anforderungen an die Gestaltung von Verfahren außerhalb von geschlossenen Systemen gemäß Nummer 6.2.2 der TRGS 500 zu beachten.Geeignet sind z. B. hochwirksame Absaugungen (Verfahrensindex 0,5 und > 0,5) – siehe Tabelle 2 –, bei denen austretende Gefahrstoffe mit einer gerichteten, möglichst laminaren Zuluftströmung im Rahmen der Tätigkeit vollständig erfasst und in die Absaugung transportiert ...

Stand: 23.10.2014

Dialog: 22142

Inwieweit kann eine fest installierte Gaslöschanlage den geforderten Löschmitteleinheiten nach Arbeitsstättenrichtlinie hinzugerechnet werden?

gehende Maßnahmen des Brandschutzes. Sie sind vorrangig z. B. dann erforderlich, wenn:- eine Brandbekämpfung mit Feuerlöscheinrichtungen wegen der Eigengefährdung nicht möglich ist oder- die Bereiche nicht zugänglich sind.Hinweis: Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind die Maßnahmen des Brandschutzes nach der Technischen Regel für GefahrstoffeTRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen“ und für die Verwendung ...

Stand: 01.10.2020

Dialog: 43299

Wird sich die Brandgefahr durch eine CO2-Löschanlage erhöhen, wenn mit kleinen Mengen Stoffen umgegangen wird, die nicht mit CO2 gelöscht werden können?

Zumindest bei der aktiven Beteiligung der Leichtmetalle an dem Brand wird CO2 zu einer Gefahrenerhöhung führen, da sich das CO2 zumindest teilweise in seine Elemente zerlegt. Möglicherweise wird in dem von Ihnen beschriebenen Fall erst das Lösemittel an der Oberfläche brennen, sodass der Effekt zunächst nicht eintritt. Dazu müssten aber für den Einzelfall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung näher ...

Stand: 30.06.2016

Dialog: 16419

Bitte informieren Sie mich über die Berechnung von Löschmitteleinheiten für Laborbereiche.

Zu Feuerlöschern ist in der TRGS 526 "Laboratorien" unter dem Punkt 4.8.1 folgendes nachzulesen:Der Arbeitgeber hat zum Löschen von Bränden in Laboratorien Einrichtungen bereitzustellen. Auf zusätzliche Feuerlöscher gemäß Arbeitstättenverordnung und ASR 13/ 1, 2 im Labor kann nur dann verzichtet werden, wenn keine Stoffe mit einem der folgenden R-Sätze verwendet werden: „Kann Brand erzeugen ...

Stand: 20.10.2014

Dialog: 22121

Wo ist geregelt, dass ein sogenannter Feuererlaubnisschein bei funkenerzeugenden Arbeiten vor Beginn auszufüllen ist?

Ein Feuererlaubnisschein ist ein spezieller Arbeitserlaubnisschein für Bereiche mit Brand- und Explosionsgefahr. In staatlichen Arbeitsschutzvorschriften wird für bestimmte Tätigkeiten, bei denen Brand- oder Explosionsgefahren auftreten können, explizit ein Arbeitserlaubnisschein gefordert.So bestimmt Anhang I Nr. 1.4 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung, dass in Arbeitsbereichen mit Gefahrstoffen ...

Stand: 24.08.2022

Dialog: 24596