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Rechercheergebnisse

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Was müssen wir beachten, wenn wir in unseren Fertigungsbereichen ein generelles Rauchverbot aussprechen möchten (kein Betriebsrat)?

Nach § 5 "Nichtraucherschutz" der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Seitdem hat jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ein einklagbares Recht auf geeignete Regelungen zum Nichtraucherschutz. M ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 6561

Liegen gesicherte arbeitswissenschaftliche und brandschutztechnische Erkenntnisse bezüglich elektrischer Zigaretten vor?

rät zur Vorsicht im Umgang mit elektrischen Zigaretten (http://www.bfr.bund.de/de/a-z_index/elektronische_zigarette-10982.html). Eine erste rechtliche Einstufung findet sich in dem Vortrag von Dr. Kerstin Stephan (Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte - BfArM; http://www.bfr.bund.de/cm/343/fortbildung_fuer_den_oegd_2009_abstracts.pdf  (Seite 59). Eine Aussage dazu, in welchem Umfang ...

Stand: 15.03.2017

Dialog: 15134

Wie können wir der Verpflichtung zum Nichtraucherschutz gerecht werden, wenn die Beeinträchtigungen von den Mitarbeitern der Mitmieter ausgehen?

oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen" (§ 536c BGB). Für eine verbindliche rechtliche Bewertung der Situation sollte eine entsprechende Anfrage direkt an Angehörige der rechtsberatenden Berufe bzw. entsprechend autorisierte Stellen gerichtet werden. Dabei sind entsprechende Regelungen ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 6226

Verbietet der § 5 ArbStättV die Beschäftigung von Rauchern und Nichtrauchern in einem Büroraum?

erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Nichtraucher zu treffen sind und zwar unter Berücksichtigung des Betriebszwecks und der räumlichen Verhältnisse der jeweiligen Arbeitstätte. Der Arbeitgeber erhält einen Regelungsspielraum, den er ausschöpfen kann, ohne dass ihm hierzu in der Verordnung konkrete Vorgaben gemacht werden. Für die Verwaltungen des Landes NRW wird der Nichtraucherschutz in Diensträumen ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 2408