Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Was muss beim Betrieb eines Baukranes beachtet werden?

oder Instandhaltung des Kranes unterwiesen ist und seine Befähigung hierzu ihm nachgewiesen hat und von dem zu erwarten ist, dass die übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllt werden.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber ermitteln, welche Gefährdungen für die Beschäftigten mit dem Führen des Kranes verbunden sind und welche Schutzmaßnahmen zu treffen sind. Hierbei sind sowohl die Bestimmungen ...

Stand: 08.08.2022

Dialog: 6655

Was macht eine Person zur qualifizierten Person für Arbeits- und Schutzgerüste?

Die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere der TRBS 2121 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Allgemeine Anforderungen" und der TRBS 2121 Teil 1 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten", sind zu beachten.In der TRBS 2121 Teil 1 heißt es unter den Begriffsbestimmu ...

Stand: 07.03.2025

Dialog: 43805

Fallen angestellte Architekten und Ingenieure, die als Bauleiter bzw. Objektüberwacher ausschließlich kontrollierende und/oder koordinierende Tätigkeiten ausführen als Beschäftigte unter den § 1 Abs. 1 der BaustellV?

und Soldaten,7.die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten."Diese Definition trifft auf die von Ihnen genannten Personen zu und somit zählen diese als Beschäftigte im Sinne der BaustellV. ...

Stand: 15.08.2018

Dialog: 42388

Ab welcher Belaghöhe ist bei einem Bockgerüst ein Seitenschutz vorzusehen?

von mehr als 1,0 m vor. Da die Auswirkungen eines Absturzes unabhängig davon sind, von wo man abstürzt, ist diese Definition auch für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 der BetrSichV relevant.Bockgerüste sind vom Anwendungsbereich der TRBS 2121 Teil 1 - "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz ..." ohne Begründung ausgenommen. Hersteller von Bockgerüsten fordern häufig in ihren ...

Stand: 12.03.2025

Dialog: 42667