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Eine Firma schickt alle Mitarbeiter auf Dauer ins Home-Office (Telearbeit), was ist zu beachten?

eine erstmalige Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV durchgeführt werden. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz gilt immer.Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten anhand der Gefährdungsbeurteilung entsprechend den Vorgaben des § 6 ArbStättV zu unterweisen.Das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz gelten auch an Telearbeitsplätzen im häuslichen Umfeld der Beschäftigten.Bei ...

Stand: 10.02.2020

Dialog: 43357

Muss beim Einsatz mobiler Geäte (MDE-Scanner, Handy etc.) eine arbeitsmedizinische Vorsorge der Sehkraft angeboten werden?

Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;" Weitere Informationen finden sich in der DGUV ...

Stand: 07.08.2023

Dialog: 28732

Können bei ausschließlich kurzzeitig genutzten Bildschirmarbeitsplätzen geringere Schutzmaßnahmen, wie z. B. verringerte Tischbreite oder ein Konferenzstuhl anstatt eines Bürostuhls, angesetzt werden?

und Blendungen sind.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere der ASR A6 "Bildschirmarbeit".Dem Abschnitt 2 "Anwendungsbereich" der ASR A6 ist Folgendes zu entnehmen:"(1) Diese ASR gilt für: 1. die ortsgebundene Verwendung von Bildschirmgeräten, einschließlich tragbarer Bildschirmgeräte, an Arbeitsplätzen in Arbeitsstätten ...

Stand: 15.07.2024

Dialog: 43974

Betrifft die neue ASR A6 auch das klassische mobile Arbeiten mit Laptop zu Hause?

Nein, die ASR A6 muss hier nicht angewendet werden.Dem Abschnitt 2 "Anwendungsbereich" der ASR A6 ist Folgendes zu entnehmen:"(1) Diese ASR gilt für:1. die ortsgebundene Verwendung von Bildschirmgeräten, einschließlich tragbarer Bildschirmgeräte, an Arbeitsplätzen in Arbeitsstätten (Bildschirmarbeitsplätze) sowie an Telearbeitsplätzen und2. die regelmäßige ortsveränderliche Verwendung tragbarer ...

Stand: 10.09.2024

Dialog: 44015

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