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Müssen im Homeoffice die von Beschäftigten bereitgestellten Arbeitsmittel einer regelmäßigen Prüfung durch den Arbeitgeber unterzogen werden?

haben, deren Verwendung vom Arbeitgeber jedoch geduldet bzw. gebilligt wird.“In der Ausarbeitung „Arbeitsrechtliche Aspekte der dienstlichen Nutzung privater Endgeräte“ des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 27.05.2019 werden arbeitsrechtliche Aspekte der dienstlichen Nutzung privater Endgeräte betrachtet, unter Nr. 5 auch der Arbeitsschutz. Dort heißt es:“Der Arbeitgeber ...

Stand: 10.02.2025

Dialog: 43516

Was ist zu beachten, wenn Bildschirmarbeitsplätze im Keller eingerichtet werden sollen?.

Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier speziell für die Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen in Kellerräumen, zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung "eigenverantwortlich" festzulegen ...

Stand: 03.04.2017

Dialog: 19563

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für "Mobiles Arbeiten"?

Telearbeitsarbeitsplätze sind In der Arbeitsstättenverordnung wie folgt definiert (§ 2 Abs.7):"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann ei ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 29501

Können bei ausschließlich kurzzeitig genutzten Bildschirmarbeitsplätzen geringere Schutzmaßnahmen, wie z. B. verringerte Tischbreite oder ein Konferenzstuhl anstatt eines Bürostuhls, angesetzt werden?

wir insbesondere hervorheben:"3.8 Ortsgebundene Verwendung von Bildschirmgeräten im Sinne dieser Regel ist das Betreiben von Geräten an dauerhaft eingerichteten Bildschirmarbeitsplätzen in Arbeitsräumen einer Arbeitsstätte oder im Privatbereich der Beschäftigten an Telearbeitsplätzen gemäß Abschnitt 3.12 dieser Regel bzw. § 2 Absatz 7 ArbStättV. 3.9 Tragbare Bildschirmgeräte (z. B. Tablets, Smartphones ...

Stand: 15.07.2024

Dialog: 43974

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