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Rechercheergebnisse

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Müssen innerbetriebliche Verkehrswege von Schnee und Eis geräumt werden?

die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. Die Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen. Verkehrssicherungspflichten sind größtenteils gesetzlich nicht geregelt, sie sind durch Rechtsprechung entwickelt worden.Informationen zur Räum- und Steupflicht im öffentlichen Verkehrsraum durch den jeweiligen öffentlichen Träger liegen uns nicht vor. Dies können Sie z.B. bei Ihrer Kommunalverwaltung ...

Stand: 10.01.2025

Dialog: 12714

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind bei einer Feier auf dem Betriebsgelände zu beachten, an der ca. 230 Angehörige und Kinder der Beschäftigten teilnehmen werden?

A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge").Für die Besucher hat der Betreiber der Arbeitsstätte zudem eine Verkehrssicherungspflicht. Die Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen. Verkehrssicherungspflichten sind größtenteils gesetzlich nicht geregelt, sie sind von der Rechtsprechung entwickelt worden.Verkehrssicherungspflichtig ist,- wer eine Gefahrenquelle schafft ...

Stand: 24.07.2023

Dialog: 11714

Bis zu welcher Böschungsneigung ist an einem Regenrückhaltebecken kein Geländer als Absturzsicherung erforderlich?

die Pflicht des Arbeitgebers, eine in seinem Verantwortungsbereich geschaffene Gefahrenquelle soweit zu beseitigen oder zumindest die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, damit die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleistet ist. Sie gilt nicht nur für die eigenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch für fremde Personen (Dritte). Die §§ 823 ff, Bürgerliches ...

Stand: 06.06.2023

Dialog: 42562

Gibt es für Außentreppen aus Stein ein vorgeschriebenes Gefälle der Stufen, um Eisbildung auf den Treppenstufen zu vermeiden?

sollten die Trittflächen ein Gefälle von ca. 2 % (1:50) zur Trittkante hin aufweisen (...)". Die Verkehrssicherungspflicht beinhaltet die Pflicht des Arbeitgebers, eine in seinem Verantwortungsbereich geschaffene Gefahrenquelle soweit zu beseitigen oder zu mindestens die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, damit die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleistet ...

Stand: 08.11.2024

Dialog: 15686