Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Welche Karte (Fahrerkarte, Unternehmenskarte) benötigen wir, wenn wir mit einem 7,49 to Lkw mit Anhänger die Baustellen innerhalb eines Radius' von 100 km bedienen?

Auch wenn grundsätzlich nur Fahrten im 100 km Umkreis um den Standort des Unternehmens angefahren werden, ist nicht generell davon auszugehen, dass in jedem Fall eine bzw. die Ausnahme vom Fahrpersonalrecht in Anspruch genommen werden kann [hier insbesondere Art. 3 Buchstabe aa) Verordnung (EG) 561/2006)]. Wie die meisten Ausnahmen ist auch die der sog. "Handwerkerregelung" (vgl. v.g. Artikel ...

Stand: 19.09.2021

Dialog: 42453

Benötige ich als selbständiger Unternehmer mit einem 3,5 t-LKW und kleinem Anhänger eine Unternehmenskarte für den Tachographen, wenn ich alleiniger Fahrer bin?

Grundsätzlich gilt für Fahrzeuge, die mit Anhänger über eine zulässige Höchstmasse von mehr als 3,5 t verfügen, dass Lenk- und Ruhezeiten nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 eingehalten und ein Kontrollgerät verwendet werden muss, soweit nicht eine Ausnahme greift. In Ihrem Fall besteht das Fahrzeuggespann aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger bzw. einer Arbeitsmaschine (Kompressor) u ...

Stand: 17.08.2015

Dialog: 24558

Bin ich als Berufskraftfahrer für dokumentierte Arbeitszeitverstöße auf der Fahrerkarte verantwortlich?

Die Einhaltung der Vorschriften nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften, können Verstöße auf Grundlage der §§ 22 und 23 ArbZG i. v. m. dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) nur in Bezug auf den Arbeitgeber verfolgt werden. Ein abhängig beschäftigter Kraftfahrer kann bei Zuwiderhandlungen gegen das ArbZG somit nic ...

Stand: 06.03.2018

Dialog: 42217

Fragen zur Fahrerkarte eines Unternehmens im Garten- und Landschaftsbau, das fast ausschließlich im Umkreis von 50 km zum Firmensitz tätig wird

übersteigt, ein Kontrollgerät betreiben und die Lenk- und Ruhezeiten einhalten. Wird also an ein Fahrzeug mit 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht ein Anhänger angehängt, so ist ein Kontrollgerät erforderlich. Aus diesen Grund wird in Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhängerkupplung meist ein Kontrollgerät eingebaut. Zusammenfassend ergibt sich folgende Situation für Fahrzeuge ...

Stand: 23.06.2014

Dialog: 6464