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Rechercheergebnisse

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Ist es trotz der elektronischen betrieblichen Arbeitszeiterfassung nötig, alle Nicht-Lenkzeiten im digitalen Fahrtenschreiber und damit auf der Fahrerkarte mühsam nachzuerfassen?

Grundsätzlich ja. Der Fahrer ist verpflichtet, einen lückenlosen Nachweis über seine aktiven (bspw. Lenk- und Arbeitszeiten) und passiven Zeiten (bspw. Ruhezeiten, Krankheitszeiten) über den laufenden und die vorausgegangenen 28 Kalendertage mitzuführen. Als Nachweis für den Fahrer in Ihrem Beispiel gelten Aufzeichnungen durch Eintragungen auf der Fahrerkarte, Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtensc ...

Stand: 16.05.2018

Dialog: 42296

Wie verhält es sich mit dem ArbZG bzw. den vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten, wenn nach einem regulären Arbeitstag ein Winterdiensteinsatz in den Abendstunden folgt?

nicht eine "volle" Ruhezeit (grundsätzlich 11 Stunden gemäß § 5 Abs. 1 ArbZG )  dazwischenliegt.Betrachtet man nur das Arbeitszeitgesetz, so ist eine Arbeitszeit von maximal 10 Stunden (§ 3 Satz 2 ArbZG) und eine Verkürzung der Ruhezeit auf 10 Stunden (§ 5 Abs. 2 ArbZG) zulässig.Im Tarifvertrag TVöD der Kommunen gibt es aber eine Öffnungsklausel (§ 6 Abs. 4), die aus dringenden dienstlichen / betrieblichen ...

Stand: 09.01.2019

Dialog: 11787

Welche Konsequenzen hat ein Verstoß gegen die Pflicht zur Durchführung von Fahrerschulungen?

zu Organisationsverschulden des Verantwortlichen lässt sich ableiten, dass die Rechtsprechung diesen Umstand mehr und mehr berücksichtigt. In der Praxis fordern die Aufsichtsbehörden vom Arbeitgeber den Betrieb so zu organisieren, dass die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit nicht gefährdet wird. Konkrete Maßnahmen werden im jeweiligen Einzelfall getroffen. Für eine betriebliche Einzelfallberatung ...

Stand: 17.02.2021

Dialog: 6803

Ist eine tägliche Arbeitszeit von 6:00 bis ca. 18:00 Uhr für Fahrer eines Tankzuges zulässig?

maßgeblich im Tourenverlauf sein. Die Bereitschaftszeit zählt nicht zur Arbeitszeit, gleichwohl aber zu den betrieblichen Anwesenheitszeiten (wichtig für die Einlegung der Ruhezeiten!).Der Fahrer muss sich bereithalten, um seine Tätigkeit aufzunehmen, wobei ihm der Zeitraum, z.B. die Wartezeit und deren voraussichtliche Dauer im Voraus, spätestens unmittelbar vor Beginn des betreffenden Zeitraums, bekann ...

Stand: 15.04.2019

Dialog: 6969