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Muss bei Sanierungsarbeiten im Betrieb (bauliche Arbeiten, technische Erneuerung) die BauStellV zwingend angewandt werden? Muss die Maßnahme komplett von einem SiGeKo begleitet werden?

Den Umfang der Arbeiten können wir aufgrund der gegebenen Informationen nicht einschätzen. Der Anwendungsbereich der Baustellenverordnung - BaustellV - ist in den §§ 1 und 2 der BauStellV genannt. Daraus ergibt sich zwangsläufig auch, wann der Einsatz eines Sicherheitskoordinators (SiGeKo) nach der BaustellV erforderlich ist. Sofern die BaustellV nicht greift, ist grundsätzlich das Arbeitsschutzge ...

Stand: 25.11.2014

Dialog: 21812

Welche Pflichten ergeben sich für uns, wenn wir Fremdfirmen (Werkvertrag) Werkzeuge oder Maschinen zur Verfügung stellen?

sich vergewissern, dass das Arbeitsmittel vor allem den sicherheitstechnischen Anforderungen (Beschaffenheit, fehlerfrei, Prüfung) entspricht. Dies kann z.B. in der Bestellung oder im Mietvertrag vorgegeben oder vereinbart werden. Die Maßnahmen hierzu sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und umzusetzen (vergl. LASI- Leitlinien zur BetrSichV (LV 35) Nr. A 5.3).Die Auswahlverantwortung ...

Stand: 17.08.2023

Dialog: 3232

Inwieweit sind wir für die entsprechende Unterweisung von Fremdfirmen zuständig, wenn wir ihnen persönliche Schutzausrüstung ausleihen?

Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - verpflichtet jeden Arbeitgeber auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 ArbSchG) Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen festzulegen.Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen Arbeitsschutzpflichten neben dem Auftragnehmer auch dem Auftraggeber. Das ArbSchG verpflichtet daher unter § 8 die Arbeitgeber zur Zusammenarbeit. Dabei haben die Arbeitgeber sic ...

Stand: 14.03.2019

Dialog: 18110

Wie ist eine Fremdfirma, die mit ca. 100 Mitarbeitern ständig vor Ort ist um Leistungen zum Betreiben des Standortes zu erbringen, im Rahmen des Fremdfirmenmanagements zu sehen?

Wenn auf Ihrem Betriebsgelände eine Fremdfirma tätig wird, ist außer dem von Ihnen genannten § 13 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV auch der § 8 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" zu beachten. Danach sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Verantwortlich für die Unterweis ...

Stand: 14.03.2019

Dialog: 24578