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Wer ist für den Arbeitsschutz beim Einsatz von Beschäftigten einer Fremdfirma verantwortlich?

Primär ist der Arbeitgeber (Dienstleister; hier: das Reinigungsunternehmen) für den Arbeitsschutz seiner Beschäftigten verantwortlich. Aber auch dem Auftraggeber obliegen gewisse Pflichten. Grundsätzlich gilt hier folgendes:Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen Arbeitsschutzpflichten neben dem Auftragnehmer auch dem Auftraggeber. Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG verpflichtet daher unter § 8 ...

Stand: 05.12.2024

Dialog: 42372

Kann der Fremdfirmenkoordinator auch noch mit anderen Tätigkeiten betraut sein (z.B. normale Montagearbeiten) und die Funktion des Koordinators nur "nebenbei" ausführen?

Nach § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind, sofern Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig werden, die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Diesbzgl. schreibt die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (§ 6) vor, dass die Arbeitgeber, sofern es zur Vermeidung einer möglichen ...

Stand: 24.03.2021

Dialog: 43191

Ist das externe Unternehmen auf unserem Firmenglände selbst für die Einhaltung des Arbeitszeitrechts verantwortlich?

das ArbZG Regelungen- zur Arbeitszeit der Arbeitnehmer - zu Ruhepausen - zur Ruhezeit- zur Nacht- und Schichtarbeit sowie- zur Sonn- und Feiertagsruhe.Adressat zur Einhaltung der vom ArbZG zur Arbeitszeitgestaltung vorgegebenen Rahmenbedingungen ist grundsätzlich der Arbeitgeber der Beschäftigten. Dies wird auch dadurch deutlich, dass die unter § 22 "Bußgeldvorschriften" und § 23 Strafvorschriften ...

Stand: 14.03.2019

Dialog: 17767

Fragen zu Beschäftigten (Leiharbeitnehmer) von Zeitarbeitsunternehmen, die an Privatpersonen zur Arbeitsleistung in Privathaushalten überlassen werden.

der Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitsschutzgesetz. Zu Frage 2: Da das Arbeitsschutzgesetz nicht gilt, sind die Hausangestellten in privaten Haushalten auch keine beschäftigten Personen nach §2 Abs. 2 ArbSchG und die Auftrag gebende Person kein Arbeitgeber nach § 2 Abs. 3 ArbSchG. Laut §2 Betriebssicherheitsverordnung gilt diese aber nur für beschäftigten Personen und Arbeitgeber nach § 2 ArbSchG. Daher besteht keine ...

Stand: 27.09.2018

Dialog: 42455

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