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Wenn vertraglich Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit vereinbart ist, muss der Arbeitgeber dann für den Sonntag einen Ausgleichstag bieten, wenn vertraglich eine 5 Tage Woche vorliegt?

). Das Arbeitszeitgesetz geht somit von einer Regel-Arbeitswoche mit sechs Werktagen aus. Arbeiten Sie bei sechs Werktagen auch noch an einem Sonntag, müssen Sie anschließend einen Werktag arbeitsfrei haben. Dies ist kein zusätzlicher Urlaubstag, sondern ein i. d. R. unbezahlter freier Werktag innerhalb der vorgegebenen Fristen (zwei oder acht Wochen).Haben Sie am Sonntag gearbeitet und anschließend eine 5-Tage-Woche ...

Stand: 03.02.2021

Dialog: 43461

Welche Tätigkeiten in einem Theater dürfen am Sonntag durchgeführt werden? Gehört der Abbau nach einer Vorstellung zu den zulässigen Arbeiten nach § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz?

Sonntagsarbeit ist nach § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz/ArbZG nur zulässig, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 ArbZG ist Sonntagsarbeit zulässig u. a. für Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Schaustellungen. Vorausgesetzt wird bei allen Veranstaltungen, dass sie vor einem Publikum stattfinden. Proben ohne Publikum sind i. d. R. nicht zulässig ...

Stand: 15.01.2019

Dialog: 42242

Wenn eine Genehmigung für Sonntagarbeit vorliegt, können dann auch Zeitarbeitnehmer beschäftigt werden?

Verantwortlich für die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften ist der Arbeitgeber. Somit hat i. d. R. der Verleiher für seine Zeitarbeitnehmer die Sonn- und Feiertagsarbeit zu beantragen.Sind die Zeitarbeitnehmer fest in das Schichtsystem der aufnehmenden Firma eingebunden und erfolgt dort auch die Einsatzplanung, kann in Einzelfällen und nach Absprache mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde ...

Stand: 14.01.2019

Dialog: 18746

Darf die Vorschrift zur Ausnahmegenehmigung von 5 Sonn- und Feiertagsarbeit nach § 13(3) 2b ArbZG auf einzelne Abteilungen eines Betriebes mit mehr als 1000 Beschäftigten angewandt werden?

Die Regelungen des § 13 Abs. 3 Nr. 2b Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gelten für den ganzen Betrieb. I. d. R. werden die einzelnen Abteilungen dem Gesamtbetrieb zugerechnet. Für EDV und Instandhaltung gibt es Sonderregelungen (§10 Abs. 1 Nr. 14 ArbZG). Auch die Verwaltung muss zuerst die werktägliche Arbeitszeit ausschöpfen, bevor überhaupt Sonntagsarbeit bewilligt wird.Eine interne Regelung lässt ...

Stand: 26.06.2021

Dialog: 43551