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Welche Definition gilt in Bezug auf Ruhezeiten für den Begriff Ausnahmefall. Gibt es eine grobe Richtung was ein Ausnahmefall ist und was kein Ausnahmefall darstellt?

von den Vorschriften des ArbZG.Eine solche Situation muss nicht zwangsläufig beim eigenen Arbeitgeber auftreten; sie kann auch beim Kunden oder Auftraggeber auftreten.Außergewöhnlich sind solche Fälle nur dann, wenn sie nicht regelmäßig auftreten, nicht vorhersehbar sind und die Gefahr von immensen Schäden mit sich bringen. Diese Schäden können z.B. sozialer oder wirtschaftlicher Art sein. ...

Stand: 18.05.2021

Dialog: 43407

Können bei nachlassender Konzentration infolge von Überstunden Haftungsfragen eine Rolle spielen?

zu gestalten ist, dass es nicht regelmäßig zu erheblichen Übermüdungen mit Unfallgefahren kommt. Wenn die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden, ist im Allgemeinen nicht mit wesentlich erhöhten Gefahren zu rechnen. Sollten die bisherigen Erfahrungen in dem jeweiligen Betrieb aber eindeutig nachweisen, dass in der Überstundenphase erheblich höhere Unfallgefahren bestehen, muss bei der Gestaltung ...

Stand: 20.02.2019

Dialog: 1020

Können Ausnahmen gemäß Arbeitszeitgesetz für Rufbereitschaftseinsätze eines Abwasserbetriebes zur Behebung von Störungen erteilt werden?

Ausnahmen nach § 15 (1) Nr. 3 Arbeitszeitgesetz sind grundsätzlich auch zur Regelung von Rufbereitschaftsdiensten bei Abwasserbetrieben des öffentlichen Dienstes möglich.Wegen des Vorrangs von Ausnahmen durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen (auf Basis eines Tarifvertrages) nach § 7 (2) Ziff. 1 bzw. Ziff. 4 Arbeitszeitgesetz haben diese jedoch keine praktische Bedeutung.Es wird empfohlen s ...

Stand: 21.02.2019

Dialog: 4375

Ist die Arbeitszeit eines Minijobs auf die zulässige Arbeitszeit der Haupttätigkeit anzurechnen? Darf mir der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit verbieten?

, bei dem das zeitlich gesehen zweite Arbeitsverhältnis besteht, da in diesem Arbeitsverhältnis am ehesten die Gefahr einer Überschreitung der gesetzlichen Höchstgrenzen besteht.Als Arbeitnehmer sind Sie gegenüber den Arbeitgebern zur Auskunft über das jeweils andere Arbeitsverhältnis verpflichtet. Nur so können die beiden Arbeitgeber ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen. Sofern der Arbeitgeber erkennt ...

Stand: 09.01.2019

Dialog: 6447