Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Wie sind die genauen gesetzlichen Regelungen für die Aufwärmzeiten bei der Arbeit in Kältebereichen?

ist besonders die DIN 33403, Teil 5 (Klima am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung - Teil 5: Ergonomische Gestaltung von Kältearbeitsplätzen) zu nennen und hervorzuheben. Auf diese wird in vielen Schriften zum Thema Kältearbeit, z. B. der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin oder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung verwiesen und hat auch als Deutsche Norm einen entsprechenden ...

Stand: 18.05.2024

Dialog: 43952

Welche arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben sind zu beachten, wenn abwechselnd im Kühlhaus und im warmen Trockenbereich gearbeitet werden muss?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert für Arbeitsräume gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen.Der beschriebene Arbeitsbereich im Kühlhaus ist mit +2 bis +4 °C dem leicht kalten Bereich II nach DIN 33403-5 "Klima am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung - Teil 5: Ergonomische Gestaltung von Kältearbeitsplätzen" zuzuordnen.Maßnahmen des Arbeitsschutzes müssen stets vom Arbeitgeber ...

Stand: 29.05.2019

Dialog: 42742

Welche Maßnahmen müssen bei arbeitstäglich mehrmaligen kurzzeitigen Tätigkeiten in einem Kühlraum getroffen werden?

. Hinsichtlich Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen siehe § 29 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1). Warme Kleidung kann auch bei Arbeit an nicht betretbaren kalten Räumen, z. B. Verkaufskühlmöbel, Gefriertunnel, Plattenfroster, erforderlich sein. Schutzschuhwerk für tiefe Temperaturen ist z. B. entsprechend DIN EN 344 "Anforderungen und Prüfverfahren für Sicherheits ...

Stand: 04.06.2014

Dialog: 16342

Welche Pausenregelungen gelten in einem Arbeitsbereich mit Raumtemperaturen zwischen 3 ° und 7 °C bei einer Schichtdauer von 9 Stunden? Was ist hier noch zu beachten?

°C in den Kältebereich II (leicht kalter Bereich) nach DIN 33403-5 "Ergonomische Gestaltung von Kältearbeitsplätzen". Diesem Kältebereich sind dort maximale, ununterbrochene Kälteexpositionszeiten von 150 min. sowie empfohlene Aufwärmzeiten von 5 % der Kälteexpositionszeit, mindestens jedoch 10 min. zugeordnet.Wie aus den in der DIN enthaltenen Beispielen ersichtlich, wird dabei in diesem ...

Stand: 08.12.2020

Dialog: 17894