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Welche arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben sind zu beachten, wenn abwechselnd im Kühlhaus und im warmen Trockenbereich gearbeitet werden muss?

KomNet Dialog 42742

Stand: 29.05.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Hitzearbeit / Kältearbeit

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Frage:

Seit drei Monaten sind bei uns zwei Arbeitsbereiche (Frische- und Trockensortiment) zusammengelegt. Heißt in der Praxis, dass man bei der Aufträgsbearbeitung ständig zwischen den Arbeitsbereichen wechseln muss. Bei der Arbeit im Kühlhaus ( +2 bis +4 °C) wird entsprechende Schutzkleidung einschließlich Unterwäsche getragen. Dies ist aber problematisch, wenn man in den Trockenbereich wechselt, wo die Umgebungstemperatur entsprechend der aktuellen Jahreszeit viel höher ist. Dass so ein ständiger Wechsel nicht gut für die Gesundheit ist, ist wohl ein Fakt. Die Vorgesetzten interessiert das weniger nach dem Motto: „Jacke anziehen und ab in das Kühlhaus; Jacke runter und weiter in die Trockenabteilung“. Welche Anforderungen bzw. Lösungen gibt es?

Antwort:

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert für Arbeitsräume gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen.


Der beschriebene Arbeitsbereich im Kühlhaus ist mit +2 bis +4 °C dem leicht kalten Bereich II nach DIN 33403-5 "Klima am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung - Teil 5: Ergonomische Gestaltung von Kältearbeitsplätzen" zuzuordnen.


Maßnahmen des Arbeitsschutzes müssen stets vom Arbeitgeber auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung getroffen werden. Beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung und dem Festlegen der Maßnahmen kann sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt/der Betriebsärztin beraten und unterstützen lassen.


In Abschnitt 4.7 der DIN 33403-5 sind Maßnahmen bei häufigen wechselnden Klimabelastungen genannt. Dabei wird einleitend darauf hingewiesen, dass häufige Klimawechsel die thermischen Beanspruchungen erheblich verstärken können und daher möglichst einzuschränken sind.


Zu den dort genannten Maßnahmen zählen neben der Arbeitsteilung zwischen den Klimabereichen auch beheizbare Fahrerkabinen (z.B. auf Gabelstaplern) und insbesondere auch die Einrichtung von Zwischenlagerräumen.


Sind Klimawechsel nicht zu vermeiden, sollte eine Kälteschutzkleidung gewählt werden, die sich bezüglich ihrer Wärmeisolation den veränderten Klimaverhältnissen leicht anpassen lässt.


Der Bildung von Schweiß ist dabei besondere Beachtung zu geben, da dieser im kühleren Arbeitsbereich zur zusätzlichen Kühlung beiträgt. Der Einsatz von Funktionsunterwäsche kann diesen Effekt reduzieren.


Der Effekt - und damit der Grad der Notwendigkeit von Maßnahmen - ist naturgemäß umso größer, je größer die Temperaturdifferenz zwischen den Arbeitsbereichen ist. In dem beschriebenen Fall wird besonders auf die jahreszeitlich schwankenden Umgebungstemperaturen im Trockenbereich hingewiesen.


Vor dem Hintergrund von Temperaturwechseln bei erhöhten Außentemperaturen ("Sommerfall") sollten die Regelungen unter Punkt 4.4 der ASR A3.5 besonders beachtet werden. Hier wird für Außenlufttemperaturen von über +26 °C ein Stufenmodell mit zu beachtenden Randbedingungen und nötigen Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten beschrieben.


Hinweis:

Normen können kostenpflichtig über den Beuth-Verlag bestellt werden.