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Was muss beachtet werden, wenn Arbeiten an Anlagen durchgeführt werden, wo die Umgebungstemperaturen bis zu 55° Celsius betragen?

und Handlungsempfehlungen. Wie lange die Mitarbeiter an den beschriebenen Arbeitsplätzen arbeiten dürfen, ist von verschiedenen Faktoren, wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Wärmestrahlung, Schwere der Arbeit usw., abhängig und muss ebenso wie die durchzuführenden Schutzmaßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beantwortet werden. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG hinreichend ...

Stand: 21.05.2015

Dialog: 23896

Welche Maßnahmen müssen bei arbeitstäglich mehrmaligen kurzzeitigen Tätigkeiten in einem Kühlraum getroffen werden?

Maßnahmen des Arbeitsschutzes müssen stets vom Arbeitgeber auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung getroffen werden. Beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung und dem Festlegen der Maßnahmen soll sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.Lässt ein Arbeitgeber Tätigkeiten in einem Kühlhaus bei den genannten Temperaturen ...

Stand: 04.06.2014

Dialog: 16342

Welche arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben sind zu beachten, wenn abwechselnd im Kühlhaus und im warmen Trockenbereich gearbeitet werden muss?

gewählt werden, die sich bezüglich ihrer Wärmeisolation den veränderten Klimaverhältnissen leicht anpassen lässt.Der Bildung von Schweiß ist dabei besondere Beachtung zu geben, da dieser im kühleren Arbeitsbereich zur zusätzlichen Kühlung beiträgt. Der Einsatz von Funktionsunterwäsche kann diesen Effekt reduzieren.Der Effekt - und damit der Grad der Notwendigkeit von Maßnahmen - ist naturgemäß umso ...

Stand: 29.05.2019

Dialog: 42742

Wie sind die genauen gesetzlichen Regelungen für die Aufwärmzeiten bei der Arbeit in Kältebereichen?

fest. Hierzu zählen u.a., dass die Gefahren an ihrer Quelle zu bekämpfen sind, individuelle Schutzmaßnahmen nachrangig zu anderen Maßnahmen sind sowie, dass bei den Maßnahmen der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen sind (vgl. § 5, ArbSchG).Unter den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen ...

Stand: 18.05.2024

Dialog: 43952