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Hat eine Kennzeichnung auch zu erfolgen, wenn bei LpA=85db(A) das Arbeitsmittel nur für z.B. eine Stunde benutzt wird und damit ein Tages-Lärmexpositionspegel von Lex,8h=76dB(A) vorliegen würde?

Eine Kennzeichnung der Arbeitsmaschine hat auch in dem von Ihnen geschilderten Fall zu erfolgen. Schon der Hersteller hat im Rahmen der Maschinen-Richtlinie (2006/42/EG) vor bestehenden Restrisiken an der Maschine zu warnen, um den Schutz der Gesundheit von Personen zu gewährleisten. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitsmaschinen mit einem vom Hersteller ausgewiesenen Emissions ...

Stand: 10.03.2015

Dialog: 23300

Sind Bereiche, bei denen der obere Auslösewert kurzzeitig überschritten wird, generell als Lärmbereiche zu kennzeichnen?

, wenn das Arbeitsverfahren dies erfordert und die Beschäftigten eine geeignete persönliche Schutzausrüstung verwenden; Absatz 1 bleibt unberührt." In der Technischen Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - TRLV Lärm Teil 3 "Lärmschutzmaßnahmen", wird unter Abschnitt "5 Anforderungen an Kennzeichnung und Abgrenzung von Lärmbereichen oder Lärmarbeitsplätzen" u.a. folgendes ausgeführt:"Ein Arbeitsbereich ...

Stand: 27.09.2019

Dialog: 11967

Kann ein Kopfhörer, der mittels ANC Umgebungsgeräusche bis 98 dB unterdrückt, als Gehörschutz im Betrieb verwendet werden?

der angegebene M-Wert. Diese Größen ergeben sich aus den Dämmwerten für die einzelnen Frequenzen und finden sich auf der Verpackung oder in der Benutzerinformation des Gehörschützers.Die Unterscheidung der Geräuschklassen (H/M oder L) kann nach dem Höreindruck, durch Vergleich mit tabellierten Geräuschen oder durch die Messung von C- und A-bewerteten Summenpegeln erfolgen.Für den Fall, dass der C-bewertete ...

Stand: 26.06.2024

Dialog: 42636

Kann auf Gehörschutz verzichtet werden, wenn nur ein kurzer Aufenthalt in Lärmbereichen erfolgt?

Die unteren Auslösewerte, ab der der Arbeitgeber den Beschäftigten einen geeigneten persönlichen Gehörschutz zur Verfügung zu stellen hat, sind: LEX,8h = 80 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 135 dB(C) (§ 8 Absatz 1 i.V.m. §  6 Satz 1 Nr. 2 der LärmVibrationsArbSchV). Das heißt, werden diese Werte unterschritten, braucht kein persönlicher Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Hinweis: Die LärmV ...

Stand: 04.05.2016

Dialog: 6485