Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Hat eine Kennzeichnung auch zu erfolgen, wenn bei LpA=85db(A) das Arbeitsmittel nur für z.B. eine Stunde benutzt wird und damit ein Tages-Lärmexpositionspegel von Lex,8h=76dB(A) vorliegen würde?

Eine Kennzeichnung der Arbeitsmaschine hat auch in dem von Ihnen geschilderten Fall zu erfolgen. Schon der Hersteller hat im Rahmen der Maschinen-Richtlinie (2006/42/EG) vor bestehenden Restrisiken an der Maschine zu warnen, um den Schutz der Gesundheit von Personen zu gewährleisten. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitsmaschinen mit einem vom Hersteller ausgewiesenen Emissions ...

Stand: 10.03.2015

Dialog: 23300

Sind Bereiche, bei denen der obere Auslösewert kurzzeitig überschritten wird, generell als Lärmbereiche zu kennzeichnen?

, wenn das Arbeitsverfahren dies erfordert und die Beschäftigten eine geeignete persönliche Schutzausrüstung verwenden; Absatz 1 bleibt unberührt." In der Technischen Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - TRLV Lärm Teil 3 "Lärmschutzmaßnahmen", wird unter Abschnitt "5 Anforderungen an Kennzeichnung und Abgrenzung von Lärmbereichen oder Lärmarbeitsplätzen" u.a. folgendes ausgeführt:"Ein Arbeitsbereich ...

Stand: 27.09.2019

Dialog: 11967

Was ist Lärm und welche Schäden und Beeinträchtigungen können durch Lärm entstehen?

, Hitze, Kälte, Zugluft, Gefahrstoffen, Zeitdruck und komplexen Arbeitstätigkeiten durch negative Beeinflussung physiologischer und psychischer Regulationsmechanismen, die zu erhöhtem Streß-Hormonspiegel, Verengung der peripheren Blutgefäße bzw. zu Verärgerung, Nervosität u.ä. führt und die auf Dauer das Risiko für Erkrankungen des Herz-Kreislauf- und des Verdauungssystems erhöhen kann.Hinweise ...

Stand: 29.08.2006

Dialog: 782

Kann auf Gehörschutz verzichtet werden, wenn nur ein kurzer Aufenthalt in Lärmbereichen erfolgt?

Die unteren Auslösewerte, ab der der Arbeitgeber den Beschäftigten einen geeigneten persönlichen Gehörschutz zur Verfügung zu stellen hat, sind: LEX,8h = 80 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 135 dB(C) (§ 8 Absatz 1 i.V.m. §  6 Satz 1 Nr. 2 der LärmVibrationsArbSchV). Das heißt, werden diese Werte unterschritten, braucht kein persönlicher Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Hinweis: Die LärmV ...

Stand: 04.05.2016

Dialog: 6485