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Hat eine Kennzeichnung auch zu erfolgen, wenn bei LpA=85db(A) das Arbeitsmittel nur für z.B. eine Stunde benutzt wird und damit ein Tages-Lärmexpositionspegel von Lex,8h=76dB(A) vorliegen würde?

Eine Kennzeichnung der Arbeitsmaschine hat auch in dem von Ihnen geschilderten Fall zu erfolgen. Schon der Hersteller hat im Rahmen der Maschinen-Richtlinie (2006/42/EG) vor bestehenden Restrisiken an der Maschine zu warnen, um den Schutz der Gesundheit von Personen zu gewährleisten. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitsmaschinen mit einem vom Hersteller ausgewiesenen Emissions ...

Stand: 10.03.2015

Dialog: 23300

Sind Bereiche, bei denen der obere Auslösewert kurzzeitig überschritten wird, generell als Lärmbereiche zu kennzeichnen?

, wenn das Arbeitsverfahren dies erfordert und die Beschäftigten eine geeignete persönliche Schutzausrüstung verwenden; Absatz 1 bleibt unberührt." In der Technischen Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - TRLV Lärm Teil 3 "Lärmschutzmaßnahmen", wird unter Abschnitt "5 Anforderungen an Kennzeichnung und Abgrenzung von Lärmbereichen oder Lärmarbeitsplätzen" u.a. folgendes ausgeführt:"Ein Arbeitsbereich ...

Stand: 27.09.2019

Dialog: 11967

Welche der beiden Vorschriften ist höher zu bewerten: eine Technische Regel oder die Arbeitsstättenverordnung?

Für den Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gibt es vielfältige gesetzliche Regelungen. Grundlage ist das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG)Für die Beurteilung des Lärms kommen folgende Rechtsvorschriften zur Anwendung: a) Lärm- und Vibra ...

Stand: 04.07.2018

Dialog: 42343

Kann auf Gehörschutz verzichtet werden, wenn nur ein kurzer Aufenthalt in Lärmbereichen erfolgt?

Die unteren Auslösewerte, ab der der Arbeitgeber den Beschäftigten einen geeigneten persönlichen Gehörschutz zur Verfügung zu stellen hat, sind: LEX,8h = 80 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 135 dB(C) (§ 8 Absatz 1 i.V.m. §  6 Satz 1 Nr. 2 der LärmVibrationsArbSchV). Das heißt, werden diese Werte unterschritten, braucht kein persönlicher Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Hinweis: Die LärmV ...

Stand: 04.05.2016

Dialog: 6485