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Der Zugang zum Sozialgebäude incl. Umkleiden und Sanitärräumen einer Kläranlage führt über das Betriebsgelände und wird mit "schwarzer und weißer Kleidung" genutzt. Ist dies hinsichtlich Schwarz-Weiß-Trennung bedenklich?

die Anforderungen. In Punkt 5.4.1 sind die baulichen hygienischen Maßnahmen zu finden. Die Mindestanforderungen sind, dass eine räumliche Trennung von Pausen-, Umkleide- und Waschbereichen erforderlich ist. Zudem muss eine Möglichkeit zur getrennten Aufbewahrung von Arbeits- und Privatkleidung vorhanden sein. Vorzugsweise sollte die Aufbewahrung in zwei Räumen erfolgen, die durch einen Waschraum verbunden ...

Stand: 09.02.2023

Dialog: 43741

Brauchen wir als Beschäftigte zweier Landschaftspflegegruppen separate Sozialräume?

Beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen sind die Mindestanforderungen der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" (TRBA 500) zu beachten.Die TRBA 500 fordert unabhängig von den Grundanforderungen des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (unter Nummer 4.2 Pausen - und Bereitschaftsräume) u.a ...

Stand: 09.09.2024

Dialog: 12424

Gibt es bei Tätigkeiten nach TRBA 213 und TRBA 214 eine "Duschpflicht" für die Beschäftigten?

Nach § 9 Biostoffverordnung (BioStoffV) müssen bei allen Tätigkeiten mit Biostoffen mindestens die allgemeinen Hygienemaßnahmen eingehalten werden.Sowohl in der TRBA 213 (Abschnitt 4.6.1 (1)) wie auch in der TRBA 214 (Abschnitt 4.11.1 (1)) wird gefordert, dass Umkleideräume mit Schwarz-Weiß-System zur getrennten Aufbewahrung von Arbeits- und Straßenkleidung, sowie Waschräume mit Duschen ...

Stand: 01.03.2024

Dialog: 23375

Besteht beim Umgang mit Fisch die Notwendigkeit zur Nutzung eines Hautdesinfektionsmittels?

Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Gefährdungsbeurteilung muss entschieden werden, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Beschäftigten vor biologischen Arbeitsstoffen zu schützen.Sollte das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ergeben, dass eine Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2 oder höher nicht vorliegt, sind mindestens die allgemeinen Hygienemaßnahmen ...

Stand: 07.03.2024

Dialog: 6995