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Brauchen wir als Beschäftigte zweier Landschaftspflegegruppen separate Sozialräume?

Arbeitskleidung betreten werden.Die TRBA 500 fordert nicht, dass Sanitär- und Pausenräume für Beschäftigte, die Umgang mit biologischen Arbeitsstoffe haben, von anderen Beschäftigten getrennt und separat einzurichten sind. Allerdings sind hygienische Maßnahmen entsprechend der TRBA 500 zu treffen.Unter Abschnitt 1 der TRBA 500 wird darauf hingewiesen, dass dann, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt ...

Stand: 09.09.2024

Dialog: 12424

Welche Anforderungen gelten für das innerbetriebliche Sammeln von Bioabfall?

Betriebsanweisung ist in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache abzufassen und an geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte bekanntzumachen und zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen. (§ 14 Abs. 1 BioStoffV)Die Beschäftigten sind entsprechend Punkt 4.1 Abs. 3 TRBA 500 in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zu unterweisen.Hinweise:Auf die DGUV Information 213-016 ...

Stand: 31.01.2024

Dialog: 15399

Der Zugang zum Sozialgebäude incl. Umkleiden und Sanitärräumen einer Kläranlage führt über das Betriebsgelände und wird mit "schwarzer und weißer Kleidung" genutzt. Ist dies hinsichtlich Schwarz-Weiß-Trennung bedenklich?

(Biostoffverordnung -BioStoffV) gilt für Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 (Allgemeine Schutzmaßnahmen) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass vom Arbeitsplatz getrennte Umkleiden vorhanden sind, sofern Arbeitskleidung erforderlich ist.Die TRBA 220 „Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen“ konkretisiert ...

Stand: 09.02.2023

Dialog: 43741

In unserem Krankenhaus werden genitale Kondylome (HPViren) gelasert. Reicht eine FFP2-Maske aus oder wird eine Absaugung am OP-Tisch benötigt?

“ konkretisiert in Nr. 4.2.3: Alle eingesetzten Verfahren sollen so erfolgen, dass die Bildung von Aerosolen minimiert wird. Beispiel hierfür ist die Erfassung gesundheitsschädlicher Rauche beim Einsatz von medizinischen Lasern. Weiterhin wird in Nr. 4.2.10 Abs. 1 ausgeführt:"Die geforderte Minimierung der Gefährdung durch luftübertragbare Krankheitserreger wird nach Ausschöpfung aller anderen technischen ...

Stand: 13.03.2025

Dialog: 25131

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