Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

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Fällt der Transport und das Entleeren von z.T. offenen Säcken mit Restmüll unter die Biostoffverordnung?

- und Schüttprozesses sollen vorzugsweise automatische Ladesysteme eingesetzt werden.(...)5.4.2 Organisatorische Schutzmaßnahmen(1) Die Schüttung und der Einfüllbereich sind regelmäßig, bei Heckladern mindestens wöchentlich von innen und von außen einer gründlichen Spritzreinigung zu unterziehen.(...)5.5 Persönliche Schutzmaßnahmen und -ausrüstungen (PSA)Geeigneter Atemschutz muss folgende Anforderungen erfüllen ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 19215

Können Betriebsanweisungen gemäß BioStoffV, analog der Betriebs- und Gefahrstoffanweisungen, den Beschäftigten auch in digitaler (schriftlicher) Form bereitgestellt werden?

Ja. In der Biostoffverordnung (BioStoffV) wird in § 14 (1) zur Betriebsanweisung der Beschäftigten festgelegt, dass der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 4 vor Aufnahme der Tätigkeit eine schriftliche Betriebsanweisung arbeitsbereichs- und biostoffbezogen zu erstellen hat und diese bei jeder maßgeblichen Änderung der Arbeitsbedingungen aktualisieren muss (Hinweis: Ein ...

Stand: 21.09.2021

Dialog: 43585

Unterliegen kapillare Blutentnahmen in der Sportwissenschaft bei gesunden Probanden der BioStoffV bzw. TRBA 100?

Einsatz ausgeschlossen ist oder ein geeignetes Verfahren oder geeignete Sicherheitsgeräte für die beabsichtigte Tätigkeit nicht zur Verfügung stehen. Auch für kapillare Blutentnahmen stehen entsprechende Instrumente zur Verfügung (z. B. unter https://vsi.sicheres-krankenhaus.de). Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung vor Beginn der Tätigkeiten die geeigneten Maßnahmen zu beurteilen ...

Stand: 11.03.2022

Dialog: 43100

Liegt eine gezielte Tätigkeit vor, wenn in einem Labor Probenmaterial entsorgt wird bei dem zuvor ein Erreger bestimmt wurde?

Gemäß Punkt 4.3.3 Abs. 3 der TRBA 100, in der der Übergang von nicht gezielten in gezielte Tätigkeiten behandelt wird, gehört zu den nicht gezielten Tätigkeiten auch die Inaktivierung des Probenmaterials nach erfolgter Identifizierung bzw. Diagnose, sofern keine weiteren gezielten Tätigkeiten folgen. Die geeigneten Maßnahmen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen ...

Stand: 15.12.2016

Dialog: 10059