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Wo finde ich einen Vordruck für eine Anzeige nach § 16 Biostoffverordnung?

Einen Vordruck für eine Anzeige gemäß § 16 Biostoffverordnung -BioStoffV- finden Sie u. a. bei der Bezirksregierung Köln oder dem Amt für Arbeitsschutz Hamburg. ...

Stand: 15.12.2016

Dialog: 4616

Wenn eine Sicherheitswerkbank geringfügig umgestellt wurde, muss das angemeldet werden, oder reicht eine Prüfung/Wartung aus?

In unserer Antwort gehen wir davon aus, dass sich Ihre Frage auf Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien bezieht und Sie wissen möchten, ob die Umstellung einer Mikrobiologischen Sicherheitswerkbank (MSW) nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 der Biostoffverordnung (BioStoffV) anzeigepflichtig ist oder eine Wartung der MSW ausreichend ist.Bei einer reinen Veränderung ...

Stand: 21.01.2020

Dialog: 43016

Muss man nicht gezielte Tätigkeiten mit geringen Mengen humanen Materials mit unklarem Infektionsstatus (Schutzstufe 2) anzeigen?

Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. b) der Biostoffverordnung (BioStoffV) hat der Arbeitgeber der zuständigen Behörde die erstmalige Aufnahme nicht gezielter Tätigkeiten der Schutzstufe 2 mit Biostoffen der Risikogruppe 3 einschließlich solcher, die mit (**) gekennzeichnet sind, sofern die Tätigkeiten auf diese Biostoffe ausgerichtet sind und regelmäßig durchgeführt werden sollen, in Laboratorien ...

Stand: 20.04.2025

Dialog: 44110

Benötigt man für die passive Lagerung von Lebensmittelproben aus einem Forschungslabor eine behördliche Anzeige und Schutzmaßnahmen wie für ein S2-Labor?

Schutzmaßnahmen je nach identifiziertem biologischen Arbeitsstoff zu planen und ggf. entsprechend § 16 BioStoffV eine Anzeige vorzulegen. Besteht der Verdacht bzw. ist aus vorangegangenen Tätigkeiten bekannt, dass bei der Lagerung von Lebensmittelproben sich biologische Arbeitsstoffe in den Proben entwickeln, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, mit welchen biologischen Arbeitsstoffen ...

Stand: 16.12.2016

Dialog: 22296

Gibt es eine Verpflichtung, die Tätigkeiten bei nicht gezieltem Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen anzuzeigen?

Die Anzeigepflicht nach der Biostoffverordnung -BioStoffV- ist unter § 16 der Verordnung geregelt. Danach gilt auch für den nicht gezielten Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen unter bestimmten Voraussetzungen eine Anzeigepflicht: "(1) Der Arbeitgeber hat der zuständigen Behörde nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 anzuzeigen: 1. die erstmalige Aufnahme a) einer gezielten Tätigkeit mit Biostoffen ...

Stand: 15.12.2016

Dialog: 4327