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Rechercheergebnisse

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In welchem Umfang ist es in Laboren zulässig, Chemikalienreste und nicht mehr benötigte Proben über den Ausguss zu entsorgen?

Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten. Zum einen das Arbeitsschutzrecht und zum anderen das Umweltrecht der Länder. Zu dem Umweltrecht können wir keine Aussage treffen. Hierzu wenden Sie sich btte an die zuständige Umweltbehörde.Die Regelungen zur Beseitigung von Abfällen finden sich in der TRGS 526 "Laboratorien" und in der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbei ...

Stand: 25.04.2019

Dialog: 3682

Darf der SiGeKo die Aufgaben eines Koordinators für kontaminierte Bereiche gem. TRGS 524 mit übernehmen, wenn er dafür entsprechende Fachkunde hat?

Werden Arbeiten in kontaminierten Bereichen von mehreren Auftragnehmern – gegebenenfalls auch deren Nachunternehmen – durchgeführt, haben nach § 15 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) alle Arbeitgeber, Auftraggeber und Auftragnehmer bei der Koordinierung der verschiedenen Tätigkeiten zusammenzuwirken. Im Hinblick auf die besonderen Gefahren bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen hat ...

Stand: 30.03.2023

Dialog: 43764

Ist bei Instandhaltungs-/Modernisierungsarbeeiten, bei denen es zum Ausbau von PAK-haltiger Korkdämmung kommt, die TRGS 524 oder die TRGS 551 anzuwenden?

Die Antwort ergibt sich aus der TRGS 551 Nr.1 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 7TRGS 551"1 Anwendungsbereich (1) Diese TRGS gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Pyrolyseprodukten aus organischem Material, die eine Konzentration an Benzo[a]pyren von 50 mg/kg und mehr aufweisen. (7) Für Tätigkeiten mit Pyrolyseprodukten aus organischem Material bei Arbeiten ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 28268

Gibt es einen Grenzwert für PAK-haltige Fugenmassen/Abdichtungen/Beschichtungen (mg/kg), ab dem zusätzliche Arbeitsschutzmaßnahmen und ein A+S-Plan zu erstellen ist?

, die die Methodik zur Gefährdungsbeurteilung beschreibt und Grundanforderungen an die Auswahl der Schutzmaßnahmen formuliert.Der Arbeitgeber hat vor Aufnahme der Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und diese zu dokumentieren (§ 6, Abs. 8, Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)). Fehlen dem Arbeitgeber relevante Informationen, so hat dieser die notwendigen Informationen beim Lieferanten zu erfragen ...

Stand: 15.11.2022

Dialog: 43735