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Handelt es sich bei der Vorhaltung von medizinischen Sauerstoffs an einem Bett eines beatmungspflichtigen Patienten um Lagern im Sinne der TRGS 510 oder befinden sich die Sauerstoff-Flaschen bei dieser Anwendung in Gebrauch als Notfallreserve?

Die Technische Regel für Gefahrstoffe „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (TRGS 510) gilt für das Lagern von Gefahrstoffen im Sinne des § 2 Absatz 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Sie gilt nicht für das Bereithalten ortbeweglicher Druckgasbehälter (Punkt 1 Absatz 4 der TRGS 510).Das Bereithalten ortsbeweglicher Druckgasbehälter ist in der Technischen Regel „Ortsbewegliche ...

Stand: 21.03.2019

Dialog: 42642

Müssen eingelagerte oder im Gebrauch befindliche Aerosole entsorgt werden, nachdem das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist?

In den Lagervorschriften insbesondere der TRGS 510 (Abschnitt 11) sind keine Angaben zu der Haltbarkeit von Aerosolpackungen vorhanden. Die Mindesthaltbarkeit bezieht sich auf das in der Druckgasdose vorhandene Mittel. Wenn das MHD überschritten wird, ist die Qualität des Mittels nicht mehr gewährleistet. Zudem kann dies auch Einflüsse auf die sichere Verwendung haben. Grundsätzlich sind auch Anga ...

Stand: 12.10.2023

Dialog: 43773

Dürfen Gasflaschen (Acetylen und Sauerstoff, 50 Liter) an einem Schweißarbeitsplatz ständig in der Schlosserei verbleiben?

einer automatischen Umschalteinrichtung geöffnet ist,3. auf Verladerampen oder -flächen zum baldigen Abtransport bereitgestellt sind oder4. in Verkaufsräumen zur Darbietung des Warensortiments bereitgehalten werden.(8) Als Entleeren gilt, wenn ortsbewegliche Druckgasbehälter mit Entnahmeeinrichtungen verbunden sind und Gase entnommen werden."Die organisatorischen Maßnahmen nach Nummer 4.6 der TRGS 528 ...

Stand: 29.11.2021

Dialog: 20221

Ist es zulässig, einen Sicherheitsschrank für brennbare Flüssigkeiten nach Verlust der Zulassung für die Lagerung von anderen Gefahrstoffen weiter zu verwenden?

Grundsätzlich muss dieser Sachverhalt, wenn der Sicherheitsschrank weiter betrieben werden soll, in der Gefährdungsbeurteilung (GBU) betrachtet werden. Dies gilt zum einen deshalb, um dort die genauen räumlichen und arbeitsstättenrechtlichen Anforderungen festzulegen und zu beschreiben. Zum anderen muss dort die Festlegung getroffen werden, welche Gefahrstoffe in dem "alten" Schrank gelagert werde ...

Stand: 09.08.2018

Dialog: 17398

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